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Habe mich heute erfolgreich gegen einen Strafzettel gewehrt, den ich im Oktober letzten Jahres bekommen hatte (35.- €).
Angeblich Behinderung der Fussgänger, so dass diese auf die Strasse ausweichen müssten (Auto stand mit einer Seite auf dem Gehweg).
Habe damals direkt Fotos mit angelegtem Meterstab gemacht.
Im März kam die Anhörung, Einspruch habe ich mit Begründung fristgerecht eingelegt.
Gestern kam dann die Mahnung.
Heute habe ich angerufen. Angeblich lag mein Einspruch nicht vor. Ebenso fehlte die Aktennotiz über mein Telefonat im Okt 07.
Eine Stunde später erhielt ich den Rückruf, dass allein aufgrund der Fotos der Politesse bereits das Verfahren fallen gelassen wird. Man könne schließlich erkennen, dass auch Rollstuhlfahrer ohne Probleme passieren könnten.
Bin sprachlos…
Wer von euch hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
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Ich bin mal auf der Autobahn in einem 100 kmh bereich geblitzt worden. Geschlagene 7 Monate später kam der Strafzettel. Ich habe gleich Widerspruch eingelegt, da Verjährung bereits eingetreten war. 3 Tage später kam ein Brief mit dem Inhalt, ich müsse nicht zahlen, da bereits Verjährung eingetreten ist.
ja es geht ja auch, weil leute wie du und ich sich offenbar nciht alles gefallen lassen. ich habe sowas auch abgewendet, ähnlich, ein schild war zugewachsen, angeblich ja nicht, hatte auch fotos :-))))breit grins
Hut ab, hast Glück gehabt. Ich habe mir den Auswand stets gespart und den Obolus für die kränkelnde Stadtkasse überwiesen.
Eine Bekannte hat mit ihrem Auto so geparkt, daß der Verkehr behindert wurde. Sogar konkret die Autonummer des „Behinderten“ wurde genannt. Es war ihre eigene .
Von daher habe ich persönlich keine Frage, wer hier behindert ist.
Ich selbst zum Glück nicht, aber einem guten Freund von mir ist was echt kurioses passiert.
Er wurde in einer Kurve geblitzt. Hat auch zugegeben, das er zu schnell war – so 10-12 km/h. In der Kurve ist eine 60 ausgeschildert und schneller als eine 80 kann man selbst bei besten Bedingungen nicht fahren, denn die Kurve ist sehr steil, die Straße sehr eng und in nicht gerade einwandfreien Zustand. Jedenfalls bekam mein Kumpel die Nachricht, er wäre dort mit 127 km/h geblitzt worden. Natürlich Führerscheinentzu, satte Geldstrafe usw. Da ging er natürlich in Widerspruch verlangte er natürlich Akteneinsicht und ein Beweisfoto. Nachdem ewig nichts passiert und plötzlich eine Mahnung ins Haus flatterte, hat er dort angerufen – es lag natürlich kein Schreiben vor (obwohl er es per Einschreiben mit Rückschein geschickt hatte, ihm also ein Nachweis vorlag), auch das daraufhin 2 Schreiben wurde verbummelt. Nach mehreren Telefonaten mit der Sachbearbeiterin, die allesamt nichts brachten, hat mein Kumpel seinen Anwalt eingeschaltet. Dieser hat ein Schreiben aufgesetzt und siehe da, es folgte eine prompte Reaktion: Die schrieben, er sei nicht mit 127 km/h, sondern mit 74 km/h geblitzt worden und die 127 wäre ja nur die Bildnummer, man hätte sich da wohl vertan. Er solle doch jetzt den korrigierten Betrag bezahlen. Ein Foto hat er immer noch nicht bekommen und auch keine Entschuldigung. Daraufhin hat sich wieder der Anwalt eingeschaltet, auf die Verfahrensfehler hingewiesen und auch auf die Verjährungsfrist und damit mußte mein Kumpel gar nichts bezahlen und die Anwaltskosten hat er denen auch noch erfolgreich in Rechnung gestellt. Hammer oder?
Habe mal wieder ärger mit der KIndergeldkasse. Das Geld für meinen Kleinen wurde seit Jan. nicht mehr überwiesen.
Habe sofort die Sozialministerin eingeschaltet, und dies zum 3. X. Ich glaube an Vorsatz.
Hallo
mit Bescheiden und Widersprüchen habe ich beruflich einiges an Erfahrungen.
Eigentlich wurden meine Widersprüche immer positiv beschieden (gegen begründete Verwaltungsakte habe ich aber auch nie Widerspruch eingelegt)
Leider ist es – zumindestens im Bereich der Unternehmen – so, dass es das einfache Widerspruchsverfahren kaum noch gibt.
Man muss immer gleich vor Gericht ziehen und das schreckt natürlich sehr ab.
Ich hoffe sehr, dass das einfache Widerspruchsverfahren für den Normalbürger erhalten bleibt.
Gruß
R.
Bevor du nur den Anruf und nichts schriftliches hast, würde ich mich überhaupt nicht so freuen. Erzählen kann man viel wenn der Tag lang ist.
dumme frage
Doch, wir haben auch schon mal erfolgreich einen Widerspruch eingelegt. Man schrieb uns dass das KAraftfahrzeug mit dem Kennzeichen ***-** *** mit 100 km/std. geblitzt wurde. Weder mein Mann noch ich war aber auf dieser Strecke zum angegebenen Zeitpunkt unterwegs gewesen. Bei genauer Betrachtung des Bußgeldbescheids bemerkten wir, dass das Kennzeichen zu unserem alten Traktor gehörte, und der fährt höchstens 25 km/std . Also wollten wir das Foto sehen auf dem UNSER Wagen zu erkennen war. Man konnte es uns nicht zeigen. (verständlicher Weise) Der Bußgeldbescheid wurde zurückgezogen, und wir haben eine Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht.