Seitensprung auf Firmenkosten?
Mittwoch, 7. April 2010, 12:55
Abgelegt unter: Allgemein

Diese Frage geht eigentlich an die Schweizer! Ist es in der Schweiz zulässig die Hotelkosten und auch die Verpflegungskosten dem Dienstgeber in Rechnung zustellen, wenn man dafür ein Doppelzimmer bucht? Wenn nein, um welche Art von Dienstverfehlung würde es sich dabei handeln?


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!

  • susisspa sagt:

    Bin zwar kein Schweizer sondern ein Deutscher im englischen Ausland, aber ich bin hier in der Firma für die Spesenrechnungen verantwortlich und ich sehe auch ganz viele Hotelrechnungen für Doppelzimmer ohne daß deshalb da auch noch jemand mit abgestiegen ist. Manchmal sind die Einzelzimmer einfach schon alle ausgebucht oder die kosten genauso viel wie die Doppelzimmer und dann nehmen sich die Leute halt das größere Zimmer – was spricht dagegen? Auf den meisten Hotelrechnungen (also, von größeren Hotels, bei kleinen Pensionen mit handgeschriebener Rechnung eher nicht) steht bei den Reisedaten auch, wie viele Personen in dem Zimmer untergebracht waren. Wenn ich eine Rechnung mit 2 kriege, dann versuche ich erst mal zu klären was passiert ist – manche Firmen erlauben ihren Außendienstmitarbeitern ab und an mal den Partner mit zunehmen, weil die sich ja sonst kaum sehn, und wenn das nicht der Fall ist, kriegen sie diesen Teil eben nicht erstattet bzw. müssen bei Firmenkarten die Kosten rückerstatten. Vermutlich wäre die korrekte Bezeichnung dafür (versuchter) Betrug, aber von rechtlichen Aspekten hab ich nicht wirklich Ahnung.
    Hoffe, das hilft Dir irgendwie weiter.

  • Hasstria sagt:

    Musst Du mal Peter Hartz oder jemand aus dem Vorstand von VW fragen,die wissen bestens Bescheid!

  • Amoremio sagt:

    Das ist von Betrieb zu Betrieb verschieden, da mußt Du Dich schon vorher erkundigen.



Einen Kommentar hinterlassen