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Halloechen,
folgende Situation: Mein schweizer Freund möchte gerne dieses Jahr nach Deutschland ziehen. Er hat vor hier das dt. Abitur nachzuholen per Abendschule oder Fernstudium und nebenbei auf max. 400€ Basis zu arbeiten. Einen Wohnsitz hier haette er wahrscheinlich.
Ich hatte irgendwo gelesen, dass Schweizer kein Visum benoetigen. Welche Papiere braeuchte er, wo muss man sich melden, damit er hier ohne zeitliche Begrenzung, leben, studieren und arbeiten darf?
Vielen lieben Dank im Voraus
butti
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Dein Schweizerischer Freund, möchte sich mal bitte mit dem Schweizer Arbeitsamt in Verbindung setzen, die organisieren daß Professionell, denn normalerweise gelten Schweizer Bürger nach EU Recht als nicht EU Ausländer und nach deutschem Arbeits- und Auffenthaltsrecht bedürfen sie einer Arbeitserlaubnis und einer Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie mehr als 1 Jahr in Deutschland leben wollen, jedoch gibt es Schweizer Bürger ein Sonderprogramm, das sie fast mit EU Bürgern gleichstellt, aber nur fast.
In den Grenznahen gebieten ist es für Schweizer Bürger leichter eine Arbeit und eventuell schulische Weiterbildung zu erlangen als im Rest von Deutschland, kann nämlich der Schweizer Bürger weiterhin in der Schweiz wohnen und geht nur zur Arbeit nach Deutschland hinein und nach Feierabend wieder hinaus (Grenzpendler).
Möchte der Schweizer Bürger aber hier leben und arbeiten wird es kompliziert.
Der Schweizer Bürger muß einen Bürgen benennen können, wenn er nur einen 400 € Job haben will, denn er müßte schon für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen können und muß somit eine Vollzeittätigkeit nachweisen (mit Job Garantie), daß er während seines Aufenthaltes in Deutschland nicht auf die Unterstützung vom deutschen Staat angewiesen ist, in diesem Fall ist das Bekommen einer Arbeitserlaubnis kein Problem, wird er arbeitslos, muß er innerhalb von drei Monaten einen neuen Job nachweisen oder bis zur erneuten Arbeitsaufnahme das Land verlassen, denn als Schweizer Bürger, ohne Aufenthaltsgenehmigung sondern nur im Duldungsstatus, stehen ihm keine Unterstützungen vom deutschen Staat zu.
Wenn er jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt, verliert er automatisch das freie Aufenthalts- und Bestimmungsrecht, dann entscheidet die Ausländerbehörde, wo er wohnen, arbeiten und sich aufhalten darf oder wo nicht, verstößt er gegen die Behördenauflagen (verlassen des Gemeindebezirkes oder Landkreises), ohne vorherige Genehmigung, dann führt das zur Aberkennung seiner beantragten Aufenthaltsgenehmigung, ein eventuell erteiltes Visum wird eingezogen und er zu seinen Kosten, oder zu Kosten der Bürgen, des Landes verwiesen und abgeschoben, eine Wiedereinreise, wenn auch nur als Tourist (max. 1 Jahr ohne Arbeitsgenehmigung) wird dann frühestens nach fünf bis zehn Jahren erfolgen dürfen.
Nun gibt es aber für Schweizer Bürger keine Visumspflicht, doch möchte er hier arbeiten und leben muß er sich als Quasi gleichgestellter EU- Bürger dem deutschen Ausländerrecht mit allen seinen Folgen unterstellen und auf seine Reisefreiheit und das freie Aufenthalts- und Bestimmungsrecht, verzichten.
Alle Ortswechsel und Wohnungswechsel müssen von der Ausländerbehörde genehmigt werden.
Wenn dein Schweizer Freund aber an Programmen des Schweizer Arbeitsamtes zum arbeiten und Studieren in Deutschland teilnimmt, dann bleiben ihm solche Behandlungen mit der Ausländerbehörde weitestgehend erspart.
Schweizer Bürger haben außerdem die Möglichkeit bei den vielen schweizer Konsulaten, Honorarkonsulen und der Botschaft in Berlin, beraten zu lassen, sie haben oft vergleichbare Jobprogramme und hilfreiche Tips.
Ein Schweizer Bürger muß sich nicht den üblichen Behördenritualen unterstellen wie sonstige nicht EU Ausländer, tut er es doch muß er für sein Tun und Handeln die Konsequenzen tragen und sich deren Anweisungen fügen.
Einfach einreisen. Anmelden und sich bei der Ausländer Niederlassungserlaubnis holen und dann beim Arbietsamt Arbeitserlaubnis ausstellen lassen. Da Dein Freund Schweizer ist geht es ganz einfach.