Abgelegt unter: Immobilien
Hallo an alle..
Ich bin am 1 Juni 2009 in meine 65 m“ eingezogen.
Alles perfekt..
Seit November aber, bildet sich im Schlafzimmer an der aussen Mauer in der oberen und unteren Ecke Schimmel.
Heizung und Fenster sind dazwischen, so dass wenn ich l? direkt frische Luft hinkommt und wenn ich Heize eben warme Luft hinkommt.
Nun habe ich im November meine Vermieterin angesprochen und sie meint das der Schaden schon davor war aber vor meinem Einzug die Wand gerichet wurde.. und es angeblich auch viel gekostet hat.
Sie kamm sofortmt einem Eimer Wasser und Essig bei mir an und hat die 2 Ecken (wo ?gens mein Bett drunter steht ;o(( ) weggewischt, denn Essig verhinder angeblich Schimmel…
Somit ging es weiter bis vor 1 Woche. Da habe ich sie wieder angesprochen, da keine verbesserung kommt und mein Nachtk?chen auch voller Schimmel wird.
Da meint sie: Es w? auch ein bisschen meine Schuld denn ich habe im Sommer bei meinem Einzug die Rollos etwas unten gehabt ( Ich hatte nicht sofort Gardienen und es hat mich gest?das Leute rein schauen konnten da ich auf der Hauptstrasse im Erdgeschos wohne)
Nun hat sie mir ein Eletroheizofen mir in die Hand gedr? und ich soll damit im Schlafzimmer heizen…
Ich habe mir einer Freudin die Hausverwaltung und Immobilienkauffrau ist gesprochen und sie hat sich totgelacht….
Wie kann ich mich verhalten ?
PS: Die Firma die das damals vor meinem Einzug gerichtet hat gibt es angeblich nicht mehr !!!
8 Kommentare bisher • RSS-Feed für Kommentare • TrackBack URI
Hinterlase deinen Kommentar!
Bei einem Mangel (wie hier) kann der Mieter ab Zeitpunkt der Meldung die Miete mindern.
Der Mieter kann dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels geben.
L?t der Vermieter die Frist fruchtlos verstreichen, kann der Mieter nach § 536a BGB verfahren – Angebote von Fachfirmen einholen, eine ausw?en und den Schaden beheben lassen. Die Kosten vorstrecken und direkt an der Miete abziehen.
Oder er k?e zus?lich ein Zur?ehaltungsrecht von der Miete in Anspruch nehmen.
Oder er k?e k?gen und sich eine neue Wohnung suchen.
Wird vom Vermieter behauptet, dass falsches l?n die Ursache des Mangels sei, muss der Vermieter dies beweisen. Ist man sicher nicht die Ursache des Mangels, darf man die Miete mindern.
Was haben deine Freundinnen geraten, als sie ausgelacht hatten ?
W? das wirklich ordentlich gemacht worden g? es das Problem jetzt nicht!
Eines mal vorweg: das ist nicht Deine Schuld. Und das mit den Rollos im Sommer ist wohl absoluter Quatsch. Wenn die Sonne rein scheint machen ganz viele Leute die Rollos runter damit es in der Wohnung nicht so aufheizt, daf?ind Rollos da!
Das Problem muss am Ursprung beseitigt werden, nur die sichtbaren Schimmelflecken entfernen bringt nichts, die kommen immer wieder wenn in der Wand Feuchtigkeit ist. Da muss genau geschaut werden wo das her kommt!
Da die Vermieterin ja schon anf?t Dir die Schuld zu geben habe ich nicht den Eindruck dass sie gewillt ist etwas gegen die Ursache zu tun. Du k?est zum einen ihr erst mal eine Frist setzen um die Ursache zu beseitigen. Kommt sie der Aufforderung nicht nach kannst Du die Miete k?n, da w? ich mich aber mal von einem Anwalt beraten lassen.
Auch bin ich der Meinung die Vermieterin h?e den, ja angeblich beglichenen, Schaden bei der Wohnungsbesichtigung angeben m?n. Dies hat sie, wahrscheinlich aus gutem Grund, nicht getan, sonnst h?e sie n?ich keine Mieter gefunden. Du k?est sie ja mal fragen wie genau die Wand gerichtet wurde, wie die Firma hie?die das gemacht hat und ob Du da mal Unterlagen zu sehen k?est. An ihrer Reaktion auf die Fragen wirst Du sehen ob sie in dem Punkt wirklich die Wahrheit gesagt hat!
Es muss nicht heissen, dass es gemacht worden ist, sondern evtl. hat deine Vermieterin das selber gemacht und dann einfach eine Rechnung geschrieben, was ich ihr nicht unterstellen will. Am besten schaust du mal im Bauhaus nach Schimmelreiniger, und schaust was sowas kostet. Es gibt auch so Zeug, was man auf die Wand schmiert, damit der Schimmel nicht mehr kommen kann. Wenn aber durch die Wand die Feuchtigkeit kommt, kannst du nichts dagegen machen und musst mit deiner Vermieterin ? Konsequenzen reden. Evtl. eine professionelle Firma holen, die du aussuchst.
Ist klar, die Firma ist pleite weil sie n?ich nicht wirklich eine L?g erreicht haben. Es n? nichts nur St?erk zu machen, in diesem Fall h?e es eine genaue Untersuchung geben m?n woher die Feuchtigkeit genau kommt und dann h?e man unter Umst?en eine Totalsanierung machen m?n.
Ich w? jetzt die Miete k?n und mich auf keinen Fall mit solchen fadenscheinigen Argumenten abspeisen lassen.
Wenn gar nichts hilft schaue dich nach einer neuen Wohnung um, denn der Schimmel kommt immer wieder. Ein Gutachter w? nicht schlecht, und wenn dein Nachtschr?chen jetzt auch schon Schimmel hat, dann ist diese Wohnung eigentlich unzumutbar und unbewohnbar.
Gru?r
Franky
Du mu? ein Foto machen und Dein Vermieterin auf den Mangel schriftlich aufmerksam machen.
In diesem Schreiben k?gst Du an bis zur Beseitigung (etwa) 15% Mietreduzierung verlangen.
Gleichzeitig erw?st Du dass der Mangel bereits seit … besteht.
Du bittest um Abhilfe bis zum Ende Januar.
Schau aber trotzdem das Du Dich mit Deiner offensichtlich bem?n Vermieterin ein g?che Einigung erzielst.
Die Gerichte besch?igen sich in solchen Frage sehr stark mit Ursache und Wirkung wer hat nicht genug gel?t und so. Das dauert und beseitigt keine Schimmel.
Helfen kann ein Luftentfeuchter kostet etwa 150 bis 200 Euro.
Viel Gl?r
Goli
ich mu?dir sicher nicht sagen, dass schimmel krankheitsausl?d ist
und was wirklich an schimmel vorhanden ist, sieht man auch nicht immer mit blo?m auge.
ich w? ab jetzt alles schriftlich und unter zeugen versuchen zu kl?n.
setze ihr schriftlich eine frist von 7 tagen, damit die sch?n bek?ft werden.
handelt sie dann immer noch nicht, schreibe ihr das du ab jetzt die miete k?. (da gibt es tabellen.)
ich hoffe du hast eine rechtschutzversicherung, dann k?est du dich auch rechtlich nochmal genau beraten lassen.
und la? dir doch mal die rechnung von der firma zeigen.
viel gl?
das liegt daran das es an den Au?nw?en k?er ist als drin und es bildet sich Kondenswasser und dann schimmelt es halt. Zum Vermieter gehen ihm die Sache schildern und auf fordern das Problem zu beheben.
Hole von Deiner Seite einen Gutachter. Nur er kann feststellen, dass Du keine Fehler machst. Grunds?lich ist der Vermieter verpflichtet sich um den Schimmel zu k?rn. F?t die Schuld auf Dich kann er Dir alle Kosten abw?en. Schalte einen Anwalt ein-.