Rücktritt vom schriftlichen Mietvertrag möglich ?
Sonntag, 18. April 2010, 02:45
Abgelegt unter: Immobilien

Hallo,
ich bin gerade auf Wohnungssuche und habe eine Wohnung gefunden, die mir einigermaßen zusagt, abgesehen davon, das sie in einem Hochhaus ist und keinen Sonnenbalkon hat.
Bis zum Einzug wären es noch 3 Monate hin, könnte ich vom Vertrag (kostenfrei) zurücktreten, für den Fall das ich bis dahin eine noch bessere finden würde ?
Der Vermieter ist eine Immobilienfirma, die die Wohnungen im gesamten Hochhaus provisionsfrei sanieren und vermieten.
Danke schonmal für eure Antworten 😉


8 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Poppy_I. sagt:

    Kostenfrei bestimmt nicht, da müsstest Du schon sehr viel Glück haben und einen verständigen Vermieter. Da es eine Immobilienfirma ist, kennen sie die Gesetze genau.
    Natürlich, wenn es sich nur um 1-2 Tage handelt, kann man mit den Leuten sprechen, aber die Rechtslage ist klar. Unterschrieben ist unterschrieben.
    Mit geschickter Verhandlung kann man allerdings die „Ablösesumme“ nach unten korrigieren, wenn für die Firma noch kein großer Verlust entstanden ist und sie sowieso noch Mieter für die anderen Wohnungen suchen.
    Am Besten- nicht unterschreiben, wenn Du nicht sicher bist, dass Du dort wohnen willst.

  • RL sagt:

    Normalerweise nicht – aber DU machst doch den Vertrag mit der Immo-Firma.
    Wenn DIE zustimmen und das vertraglich geregelt ist: dann ja.
    Wir haben Vertragsfreiheit in Deutschland, solange keine anderen Gesetze berührt werden.

  • Claudia sagt:

    denke es gibt auch da Fristen. Wenn Du nun ewig wartest, wirds bestimmt teuer. Die Firma kann verlangen, das Du Fristgemäß Kündigst e.c.

  • Zed Yago sagt:

    Eigentlich müsste sich im Vertrag eine Rücktrittsklausel finden lassen, die so etwas regelt.
    Ein nettes, persönliches Gespräch hilft übrigens auch oft weiter.
    LG

  • Cat_Balo sagt:

    Kostenfrei nicht, der Vermieter muß ja für Ersatz sorgen, wenn du 1 Monat vorher sagst, du möchtest die Wohnung jetzt doch nicht beziehen, und wenn du den Mietvertrag schon unterschrieben hast, so ist er für beide Seiten bindend und du würdest nur (wenn überhaupt) mit einer Vertragsstrafe auf Kulanzbasis aus ihm entlassen werden. Aber drei Monate sind doch eine lange Zeit, da du im Anfangstext ja schon erkennen lässt, das dir die Wohnung nicht so dolle zusagt, suche lieber noch ein Weilchen, bis du die passende Wohnung gefunden hast. Viel Erfolg!!!

  • Sprendli sagt:

    Vertrag ist Vertrag. Du kannst nur die Unterschrift hinauszögern unter der Gefahr, dass ein anderer die Wohnung nimmt.

  • blauclev sagt:

    Ich gebe Poppy… Recht.
    Die Immobilienfirma wird mit großer Sicherheit auf den unterschriebenen Vertrag hinweisen.
    Sonst könnte ja jeder kommen, wenn er beispielsweise in einem Autohaus ein Fahrzeug bestellt, einen Tag später aber in einem anderen Autohaus das gleiche sehr viel günstiger erhalten könnte.
    P.S. Mal auch etwas weiter denken: Wie wäre es, wenn sich niemand mehr auf unterschriebene Verträge verlassen könnte?

  • Domino S. sagt:

    3 Monate bis Einzug ist noch Kostenfrei! Einfach mit der Immobilien Firma reden, wenn Du Dir jetzt schon sicher bist, dass Du gar nicht einziehst und weiter suchst, dann musst Du sofort vom Mietvertrag zurück treten.



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