Mündlicher Kaufvertrag – Kündbar?
Dienstag, 20. April 2010, 00:58
Abgelegt unter: Immobilien

Guten Tag,
Folgende Situation: mein bekannter hat an einem freitag eine wohnung übernommen,dabei wollte er die küche von den Vormieter abkaufen und der immobilienmakler war zeuge des mündlichen vertrags.aber am drauffolgendenDienstagg (also vier tage später) teilt mein bekannter den Vormieter mit,dass er die küche doch nicht haben will.Was kann man jetzt machen muss mein bekannter die küche trotzdem zahlen oder kann er doch von den kauf zurücktreten,weiß jemand wie die rechtliche seite aussieht? Vielen Dank


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Inge Luett sagt:

    Nur die wenigsten Verträge bedürfen der Schriftform.
    Das heißt: Ein mündlicher Vertrag ist ebenso bindend wie ein schriftlicher.
    Der Hinweis, die Existenz des mündlichen Vertrags sei nicht beweisbar und es stehe vor Gericht dann eben Aussage gegen Aussage, mag zwar korrekt sein, das implizierte Verhalten ist es mit Sicherheit jedoch nicht.
    Eine Möglichkeit, sich gütlich zu einigen, wäre anzubieten, eine Teilsumme des vereinbarten Kaufvertrags anzubieten.
    Unten gibt es ein paar Links zur Rechtslage

  • HerbertD sagt:

    hier handelt es sich um einen privatrechtlichen vertrag, der volle gültigkeit hat. es zählt also nicht das 14tägige rücktrittsrecht. der bekannt muß also logischerweise die küche übernehmen. aber ich würde mit dem vormieter mal ganz nett reden und um eine gütliche einigung bitten. vielleicht hilft es ja.

  • Hugo sagt:

    Mündlicher Kaufvertrag ist in diesem Falle gültig – zudem gibt es auch noch Zeugen.
    Versuchen, sich gütlich zu einigen, was aber schwer sein dürfte, weil der Vormieter dies wohl nicht will.

  • Mogele sagt:

    Da nichts Unterschrieben wurde muß auch nichts bezahlt werden.
    Es reicht aus wenn man sagt das man die Küche doch nicht Übernehmen möchte.
    Und da nichts schriftlich vereinbart wurde kann rechtlich auch nichts unternomen werden,den da würde Aussage gegen Aussage stehen.

  • Dove of War sagt:

    Ein Mündlicher Kaufvertrag ist kein richtiger Vertrag, deiner bekannter muss gar nichts machen. Wenn es einen richtigen Vertrag gegeben hätte müsste er es zahlen aber er ist ja nur mündlich.



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