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Zum wiederholten Mal hat das Bundesverfassungsgericht Gesetze der Regierung für Verfassungswidrig erklärt.
Sind den in Berlin lauter Diletanten am Werk, die wie sie wollen Gesetze erlassen, ohne zu wissen ob sie den Deutschen Grundgesetz entsprechen?
Da sitzen im Deutschen Bundestag lauter studierte Abgeordnete, die von angeworbenen Anwälten und Professoren beraten werden und dann kommt doch nur Mist raus.
Man sollte mal die Möglichkeit ins Auge fassen, die gesamte Regierung wegen Unfähigkeit, ein Land zu regieren für Verfassungswidrig anzuklagen.Es ist nicht mehr mit anzuschauen, wie die unser Land gegen die Wand fahren.
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Eine Regierung kann ja nicht Verfassungswidrig sein, die Gesetze sind es. Über 50% der Abgeordneten des deutschen Bundestages sind Juristen. Es dürfte sich aber nicht um die Elite handeln, wenn inzwischen fast jeden Monat ein Gesetz vom Bundesverfassungsgericht oder vom Bundesverwaltungsgericht gekippt wird, obwohl da auch nur Richter sitzen, die über ein Parteibuch dort ihr Geld verdienen, es ist erschreckend!
Unfähigkeit ist ja kein Hindernis zu regieren! Frau Merkel bekommt wie ihr Ziehvater das locker hin, Schröder ab 2002 hat es bewiesen, Unfähigkeit ist überall!
Man kann nur abwählen! Dieses Jahr sind die Wähler in NRW gefragt, das sehen wir, wie der zu Guttenberg meint: Menschen wählen ohne Sinn und Verstand (außer die CDU/CSU), denn der Wähler ist dumm! Er wählt was er liebt, nicht das was er denkt!
(Als „beliebtester“ Politiker macht es Sinn! Was der Wähler wissen sollte: Zu Guttenberg hat als Wirtschaftsminister 270 Mio an Steuergeldern verbraten, als Verteidigungsminister hat er den deutschen Bundestag belogen!)
Eine tolle Bilanz in den letzten 3 Jahren! So korrupt ist nicht mal Niebel, und über den gibts Einiges!
Hallo,
Die meisten Abgeordneten haben irgendwann mal Jura studiert. Sie sollten eigentlich das Grundgesetz kennen. Da spielt dann aber sehr viel die Tagespolitik eine Rolle und dann wird viel verdrängt. Im Übrigen: Der Bundespräsident muss jedes Gesetz unterschreiben und sich davon überzeugen, dass es Grundgesetz-konform ist. Es darf kein Gesetz verkündet und damit rechtskräftig werden, dass nicht dem Grundgesetz entgegen steht. Zu dieser Überprüfung hat der Bundespräsident einen Stab Juristen. Sie sollten es eigentlich besser machen.
Nur: wenn sich zwei Juristen streiten, dann entstehen drei Meinungen. Dann kommt es zu einer Verhandlung und der Richter (Auch Jurist) bildet sich eine vierte Meinung, die dann gültig ist.
Seien wir also froh, dass wir das Bundesverfassungsgericht und seine Ableger haben. Sie haben Verfassungsrang und können mit dieser Stellung in Deutschland jedes Gesetz abschaffen.
Eigentlich könnte man die Frage ganz kurz beantworten: Wir haben gar
keine Verfassung, deshalb kann unsere Regierung auch nicht „verfas-
sungswidrig“ sein.
Zwar sah das Grundgesetz vor, dass das gesamte deutsche ‚Volk bei Wiedervereinigung eine Verfassung bekommen sollte, aber das scherte unsere „stellvertretenden Volksvertreter“ nicht – die das GG dem Bedürfnis entsprechend, grundgesetzwidrige Gesetze durchzupeitschen zu können, 21 Mal geändert haben –
natürlich selbstverständlich ohne das Volk zu befragen.
Der von Staats- und Verwaltungsrechtlern (z.B. Prof. H. von Arnim) immer
wieder seit Bestehen der Bundesrepublik kritisierte Machtmissbrauch, der
Umgang mit dem 21 Mal geänderten Grundgesetz sowie das Versäumnis
einer vom GG vorgesehenen, vom gesamten Volk nach der Wiedervereini-
gung zu beschließende und zu billigende Verfassung lassen Zweifel an der
Integrität politischer Parteien und deren Vertreter aufkommen, die ja eigent-
lich nur „an der politischen Willensbildung mitwirken“ sollen – jedoch – wie
es ein ehemaliger Bundespräsident (Richard von Weizsäcker) formulierte –
stattdessen „sich den Staat zu Beute gemacht haben“.
Siehehttp://www.youtube.com/watch?v=nKg4TTJV5…
Dort heißt es man müsse nach Lesen kritischer Ausführungen Prof. von
.Arnims zu dem Schluss kommen, unser System sei „am“ -…..das fol-
gende Wort fängt mit „A“ an und hört mit „sch“ auf. Es wird immerhin
sogar von einer Dame in den Mund genommen.
Solche Beschreibung ist eigentlich noch viel drastischer und verheerender als
die Vermutung, die Regierung könne „verfassungswidrig“ sein.
Siehe auch:
(„Klappentext) Buch: Vom schönen Schein der Demokratie“
„Die politische Klasse hat ein System organisierter Verantwortungslosigkeit geschaffen. In seinem neuen Buch zeigt der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim: Demokratie, Föderalismus und Gewaltenteilung werden ausgehöhlt und sind oft nur noch Fassade…..“http://www.perlentaucher.de/buch/773.htm…
In der Staatsform „Demokratie“ (= Volksherrschaft) ist eigentlich das
Volk der „Souverän“, also der politische Entscheidungen bestimmende
„Herrscher“, das ist er jedoch nur für wenige Minuten, wenn er seinen Wahl-
zettel in die Urne wirft, danach ist er wieder vier Jahre lang „Untertan“, mit
dem die ihn „stellvertretenden“ Politiker nach Gutdünken machen was sie
wollen, wobei oft genug der Eindruck entstehen muss, dass ihnen der
Wille des Wählers völlig gleichgültig ist..
Um nun eine eindeutige und juristisch wirksame Klärung zu treffen, ob
dieses Verhalten „verfassungswidrig“ ist, wäre ein entsprechendes Urteil
der hierfür zuständigen juristischen Instanzen notwendig
obwohl solcher persönliche Verdacht durchaus gerechtfertigt erscheint.
Über deren erforderliche „Unabhängigkeit“ juristischer Instanzen wurden in
einem „Kommentargottesdienst“ in der Nürnberger St. Lorenzkirche am 15. Januar
2005 Bedenken über die eigentlich in der Staatsform der Demokratie als Grundvoraus-
setzung für das Funktionieren derselben notwendige Gewaltenteilung – Legis-
lative, Exekutive und Rechtsordnung – so geäußert:
„Was ist aber, wenn wir nur in das Parlament wählen dürfen, wen
uns Parteien zur Wahl vorsetzen und wenn die Regierungsmitglie-
der und Parlamentarier kaum mehr auseinander zu halten sind?“
„Und wenn die Richter, die uns vor Missbrauch der Macht schützen
sollen, von eben diesen Parlamentariern und Regierungsmitgliedern
in ihr angeblich unparteiisches Amt befördert wurden…?“
Deshalb ist wohl die Klärung der gestellten Frage unmöglich – obwohl
„Unparteilichkeit“ gelegentlich funktioniert hat und noch gelegentlicher
aber nicht“ – so der zitierte „Kommentargottesdienst“ in Nürnberg.
Dabei ist es ohne Folgen, wenn das GG missachtet oder nicht verfas.
ungskonforme Gesetze beschlossen werden. Das GG wird dann einfach
geändert, ohne das Volk zu befragen – es wird sogar dem Volk ein statt-
findender Krieg als „Entwicklungshilfe durch die Bundeswehr“ verkauft und
dem Volk gegenüber bestehende Fakten erst dann zugegeben, wenn die
Wahrheit sich nicht länger vertuschen lässt.http://www.lorenzkirche.citykirche-magaz…
(Anmerkung. Zur Zeit wird die Webseite der Nürnberger St. Lorenzkirche
umgestaltet. Deshalb kann man den erwähnten „Kommentargottesdienst“ erst
wieder in ca. einer Woche anklicken).
Die weit verbreitete Überzeugung, die Politiker „machen mit uns ja doch
nur das was sie wollen“ hat zu erheblicher Politikverdrossenverdrossen-
heit geführt mit der Folge steigender Wahlverweigerung bei den
Bundestagswahlen am 27. September 2009 und das Nachrichten-
magazin „Der Spiegel“ warnte deshalb, dies könne „eine gefährliche Entwick-
lung einleiten.“
Ob allerdings die verantwortlichen Politiker das rechtzeitig zu begreifen imstande sind muss nach bisherigen Erfahrungen bezweifelt werden. Vermutlich aber wollen sie
auch gar nicht davon Notiz nehmen, denn
„…mangelnde demokratische Kontrolle wird von der politischen Klasse allerdings nicht unbedingt als Nachteil empfunden, erleichtert sie es ihr doch, ihre eigenen Interessen zu sichern und auszubauen…..“http://192.124.238.252/VONARNIM/Schein2.…
Bis jedoch der „Deutsche Michel“ aufwacht und sich gegen diese Zustände wehrt, wird es noch sehr lange dauern.
Hoffentlich führt das dann – so oder anders – nicht wieder in eine neue Katastrophe.
Vorläufig wird sogar noch über diese haarsträubenden Zustände bedauerlicherweise gelegentlich gelacht, siehe:http://www.youtube.com/watch?v=CZGnbPe1B…
(This is a video response to Die Deutschland-Akte – Hans Herbert von Arnim)
Man sollte die Relationen im Auge behalten. In der letzten Legislaturperiode wurden über 600 Gesetze verabschiedet – wieviele davon waren nicht im Einklang mit der Verfassung?
Man kann durchaus die Ansicht vertreten, dass der Gesetzgeber es an Sorgfalt mangeln lässt. Dass er „nur Mist“ produziert, finde ich aber übertrieben – ebenso wie die Aussage, unser Land würde „gegen die Wand gefahren“.
Verfassungswiedrig ist die Regierung nicht, nur kennen sie nicht das Grundgesetz.
Nur auf den ersten Artikel verstoßen sie schon jeden tag:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Noch etwas, die Stasi und ihre IM’s in der DDR waren gegen diese Machenschaften harmlos.
Also, ERSTENS!!!
Das BVerfG hat KEIN Gesetz für Verfassungswidrig erklärt, sondern einzelne Paragrafen eines Gesetzes!!! Das ist ein Himmel weiter Unterschied!
Des weiteren wird die Regierung auf Grund des Grundgesetzes gewählt und eingesetzt. Wie kann demnach etwas Verfassungswidrig sein??
Im Sinne von Dieter Nuhr: Wer keine Ahnung hat, sollte einfach mal die Fresse halten!
@Radiorheinhard:
Artikel 63 GG
(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
In diesem Sinne….
Nicht die Regierung ist verfassungswidrig, sondern das, was sie so verzapft. Deshalb kann man sie diesbezueglich auch nicht anklagen. Aber wegen Unfaehigkeit sollte man das wirklich tun, das ist eine ausgezeichnete Idee!
Ja, denn laut Grundgesetz wird der Bundeskanzler in direkter Wahl vom Volk gewählt. Ich kann mich nicht entsinnen, welcher Bundeskanzler jemals direkt gewählt wurde. Selbst Adenauer konnte dies nicht von sich behaupten. Damit ist unsere ganze Regierung illegitim und damit verfassungswidrig.
Keine Panik, das Bundesverfassungsgericht hat auch in früheren Jahrzehnten jede Menge Gesetze gekippt. Sogar während der allseits verehrten Regierung Brandt….
nein, nur das was du da ansprichst hat doch einige jahre bis zum verbot ganz gut funktioniert, und wofür ist das verfassungsgericht denn da, nicht für urlaub zu machen,
Nein leider ist die Regierung nicht Verfassungswidrig, sonst könnte man sie zum Teufel jagen und eine neue bessere? wählen.
Mfg
Die Regierung nicht, sondern einige Gesetze die erlassen wurden.
Erstmal ist Politik ein komplexer Prozess, bei dem nicht nur die Regierung mitwirkt. Es beginnt schon damit, dass der Bundeskanzler mit der Regierungserklärung die Richtlinien vorgegeben hat. Bis das Gesetz dann erst noch in’s Rollen kommt müssen die Medien einen ausreichend großen Anteil des Volkes auf die Missstände aufmerksam machen. Der öffentliche Druck bewegt dann die Regierung, dieses Thema auf die Agenda zu setzen. Sie können sich nicht um alle Missstände gleichzeitig kümmern, weil jede Gesetzesänderung enorme Arbeitsressourcen und Geldmengen verschlingt. Dann fliessen die Meinungen von dutzenden Verbänden und unabhängigen Experten ein während das Gesetz von den Ministerialbeamten formuliert wird- unter enormen Zeitdruck, weil die Öffentlichkeit an der Sache ja interressiert ist. Dann muss das Gesetz noch durch das Kabinett- unter dem Druck, dass eine Ablehnung des Gesetzes wieder viel Zeit und Ressourcfen kosten würde. Schließlich kommen die Gesetze in den Bundestag und werden dort von der Opposition verrissen. Oft muss sogar der Bundesrat noch zustimmen.
Nun ist es durchaus im Interresse der Verbände und der Regierung, dass Gesetze nicht leicht zu durchschauen sind und große Freiräume bei der Auslegung der Art der Durchführung lassen. So können die Verbände sicher gehen, dass ihre Interressen unangetastet werden und die Regierung kann sich früh damit rühmen, ein Gesetz verabschiedet zu haben. Durch die großen exekutiven Freiräume stärkt die Regierung zudem ihre Macht, was es ihr manchmal ermöglicht, durch Erlässe Macht auszuüben.
Selbst wenn man das Grundgesetz in- und auswendig kennt ergeben sich darüber hinaus große Spekulationsräume. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz4 ist ein gutes Beispiel. Man kann durchaus „Menschenwürde“ anders definieren als es das Bundesverfassungsgericht tat.
Ich schließe also daraus, dass ein Gesetz unter enormen Zeitdruck auf Basis einer teils uneindeutigen Verfassung so formuliert werden muss, dass es die Institutionen heil durchsteht und bei dem Prozess noch Einzelinterressen zwangsläufig eingebunden sind (Durch Verbände und das Parteienklientel). Da ist es in der Natur der Sache, dass die Ergebnisse teilweise nicht gemäß der Auslegung des Verfassungsgerichts vom Grundgesetz sind.
Deswegen ist die Rolle des Verfassungsgerichts umso wichtiger, da es diesen bürokratischen Automat überwacht. Diverse Revolverblätter sollten sich daher auch hüten, das Bundesverfassungsgericht anzugreifen, weil es die „politischen“ Konsequenzen seiner Urteile nicht überdenke. Es ist schließlich die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts über dem politischen Prozess stehend die Ergebnisse zu überprüfen.
Was die Regierung angeht bin ich der Letzte, der unserem jetztigen Regierungskurs zustimmen würde. Ich sehe das Problem aber weniger in der Kompetenz der Kabinettsmitgliedern sondern darin, dass die betroffenen Parteien im Wahlkampf und dann in der Regierungserklärung schon indirekt festgelegt haben, dass sie vor Allem die Interressen der oberen Mittelschicht und der Oberschicht bedienen werden. Ebenso ist es fatal, dass die Regierung think tanks sehr nahesteht, die eine angebotsorientierte Wirtschaftspolitik proklamieren.
Das Problem liegt am Ehesten darin, dass unsere Politik lobbykratisiert ist. Hier müsste der Wähler konsequent deutlich machen, dass er von gewhlten Vertretern und nicht von Verbandsinterressen regiert werden will.
Da sich unser Volk schlicht nicht mobilisiert liegt meine Hoffnung eher darin, dass der Zerfall der Volksparteien die Machtkonzentration auf bestimmten Verbänden und think tanks mindert. Dadurch, dass wir mehr Parteien an der Regierung hätten, die konkretere Interressen vertreten wäre es deutlich schwieriger unser verfassungsmäßiges System von aussen zu beeinflussen.