Ist die verbreitung von nacktfotos legal?
Sonntag, 23. Mai 2010, 09:10
Abgelegt unter: Fotos

ich tausche mittlerweile gerne meine nacktfotos per email
ist das legal?
oder kann ich dafür ins gefängnis kommen?


11 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Phoebe sagt:

    Das ist natürlich legal. Kannst doch mit Deinen Fotos machen was du willt.
    Illeagl sind solche Fotos von Kindern.
    Aber Deine eigenen Bilder kannst du natürlich an jeden schicken der sie sehen will!

  • Der Dieter sagt:

    ja denn schick mal ein paar bilder lol aber denn auch bilder von dir und nicht irgendwelche bilder aus dem internet gefischt

  • dehivi sagt:

    So lange der andere das will und über 18 ist, ist da nichts gegen einzuwenden.

  • Maximus H sagt:

    du kannst, deine freunde und bekannte mit nackfotos zumüllen, wie du willst.
    ins gefängnis kannst du kommen, wenn du dich nicht mehr unter kontrolle hast und anfängst deine stadt damit zu plakatieren

  • **enie** war auf Malle radln! sagt:

    ich wäre vorsichtig,vor allem WEM du sie schickst!
    mailen kannst du was du willst,wunder dich jedoch nicht,wenn du dich eines tages auf dem cover einer,naja…sagen wir mal..,“billig“ zeitschrift findest!

  • Zimmerli sagt:

    Solange Du sie privat über Emails verschickst, kann keiner einen Einwand haben, wenn der Mailempfänger damit einverstanden ist.
    Ansonsten ist es nicht erlaubt, solche Bilder ins Netz zu stellen.

  • stefan15 sagt:

    Kommt drauf an, wie Du aussiehst.

  • Jens sagt:

    Im Fernsehen laufen ständig Bilder von nackten Menschen, wenn es verboten wäre, wäre halb Deutschland im Knast. Aber es gibt ein paar Regeln:
    – Die Geschlechtsorgane dürfen nicht in Groß-/Nahaufnahme gezeigt werden.
    – Die abgebildeten Personen müssen über 18 Jahre alt sein
    – Die Empfänger müssen auch über 18 Jahre alt sein
    – Es muss das Einverständnis der Fotomodells vorliegen.

  • Lulu sagt:

    Derjenige auf dem Foto muss mindestens 18 sein und sein Einverständnis abgegeben haben.

  • Professo sagt:

    Wenn in beiderseitigem Einverständnis geschieht ist es zumindest nicht verboten. Wenn es aber nicht in beiderseitigem Einverständnis geschieht ist es illegal.

  • A.J. sagt:

    ja wenn ich es auch wünsche 😉



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