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In der Schweiz haben 6 Privatpersonen ihr Anrecht auf saubere Luft beim Bundesverwaltungsgericht aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention eingeklagt. Das Gericht verneinte ein solches Anrecht aufgrund der MRK. Nun ziehen die 6 dieses Urteil an das Bundesgericht weiter.
Wurde in andern Ländern aufgrund der MRK geklagt? Oder wird Regierungen wegen nicht eingehaltener Grenzwerte der Prozess gemacht? Oder wegen Atemwegserkrankungen? Wer weiss mehr?http://www.news.ch/Recht+auf+saubere+Luf…
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In der EU kann man aufgrund der Feinstaubverordnung auf Einhaltung der Grenzwerte klagen.
Das bezieht sich aber nur auf Feinstaub, nicht auf sonstige Luftschadstoffe.
Das Immissionsschutzgesetz regelt die Begrenzung von Verschmutzung. Nicht die Sicherstellung von Sauberkeit.
Laut deren Argumentation würde ich auch sagen „Nein“
Denn a.) Luftverschmutzung ist strafbar im Rahmen der jeweiligen Landesgesetze und Normen.
Also – wird Luftverschmutzung also schon bestraft, „saubere“ Luft also in gewissen Grenzen sichergestellt.
b.) Was genau wird unter „sauberer“ Luft verstanden? Andere Länder andere Vorschriften (siehe Punkt c.). Zudem gibt es ja auch jede Menge natürliche Emissionen. Sollen die auch verboten werden?
c.) Ursache einer Luftverschmutzung ist nicht immer so leicht wie eine bestimmte Fabrik auszumachen. Steht die Fabrik auf der anderen Seite einer Grenze, wo die Luftverschmutzungsgesetze vielleicht nicht ganz so streng sind, könnte man dieses Recht garnicht durchsetzen.
Denn Luft kennt schließlich keine Grenzen und ist immer in Bewegung.
Ergo: Recht auf saubere Luft hat man nur insofern, als das man keine Luftverschmutzung über rechtlich festgelegte Werte dulden muss. Von natürlichen Phänomenen mal ganz abgesehen. (Die es in der Schweiz aber meines Wissens nicht gibt – ausser vielleicht Kühe ;o) )