Fremde Leute ohne Ihr Wissen ins Netz stellen?
Samstag, 22. Mai 2010, 10:51
Abgelegt unter: Fotos

Hallo
Da ich viele Fotos mache in der Öffentlichkeit zb von bestimmten Gebäuden oder Innenstädten, worauf sich nicht selten mal irgendwelche Gesichter blicken lassen, komme ich nun auf die Frage ob ich diese Bilder einfach so auf meiner Internetseite veröffentlichen darf oder muss ich diese personen iwie unkenntlich machen?
Reicht es vielleicht auch aus sie erst zu löschen falls sich jemand beschwert?
Vielen Dank
Ps: Darf ich überhaupt fremde Leute fotographieren ohne Ihr Wissen?


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Peter K sagt:

    Personen, die sich in der Öffentlichkeit bewegen und damit lediglich Bestandteil eines Fotos werden – dürfen ohne deren Genehmigung fotografiert und diese Fotos auch veröffentlicht werden.
    Erst wenn sich jemand beschwert, weil er mit der Örtlichkeit nicht in Zusammenhang gebracht werden möchte ( z.B. Bordelleingang) sind die Fotos dem öffentlichen Zugriff zu entziehen.

  • Alwin E sagt:

    Da gibt’s eine recht eindeutige Regelung:
    Portraits fremder Personen dürfen ohne das WIssen und die Zustimmung der abgebildeten Person nicht veröffentlicht werden, weder im Netz noch sonstwo.
    Wenn die Person sich allerdings auf einer öffentlichen Veranstaltung befindet (Volksfest oder so) und die Person nicht das eigentliche Motiv darstellt, sondern Du z.B. das Riesenrad oder die Geisterbahn im Hintergrund fotografieren wolltest, dann darfst Du das.
    Wobei ich natürlich das nicht tun würde, sondern zumindest die Augenpartie der Person verpixeln täte. Das geht z.B. im Photoshop unter „Filter > Mosaik“.

  • Zeit für nichts sagt:

    Wenn man sich in der Öffentlichkeit bewegt muss man mit soetwas rechnen. Und Du musst die Bilder erst rausnehmen oder verändern wenn sich einer der Betroffenen bei Dir meldet.
    (Und vorher bitte nichts verpixeln. Auch wenn das eigentliche Motiv das Riesenrad ist, sind die Augen der Passanten doch zu schön und interessant, sie zu verunstalten.)

  • joymaste sagt:

    Aufnahmen von Einzelpersonen in der Öffentlichkeit bedürfen ihrer Zustimmung.
    Das Fotografieren von Menschengruppen in der Öffentlichkeit bedarf nicht der Genehmigung.
    AUSNAHME: Es handelt sich um eine künstlerische Darbietung, die durch das Urheberrecht geschützt ist. (Theater, Circus…)

  • DR Eisendraht sagt:

    Wer den Kölner Dom ablichtet und dabei Lisa Müller mit auf die Platte bannt, der darf das Bild von BEIDEN ungestraft ins Netz stellen. – Wenn aber Lisa das Bildobjekt wird, weil man den Dom drumweg geschnitten hat, dann wirds haarig, denn dann hat das Bild Porttraiteigenschaften und die sind geschützt.



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