Frau eines Deutschen mit Kleinkind, Anrecht auf Untersützung ?
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Freitag, 9. April 2010, 18:52
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Hallo!
Meine Frau ist eine Schweizerin und wir haben seit 6 Monaten zusammen eine Tochter die auch in Deutschland, wärend eines kleinen Urlaubs geboren wurde.Ich lebe nun seit ca. 2 jahren bei ihr in der Schweiz und wir haben vor ende des jahres wieder nach Deutschland zu ziehen. Nun wollte ich mal wissen auf was für eine Art von unterstützung, Arbeitslosengeld 2 oder was auch immer sie anspruch hätte ? Sie ist ja erstmal mit der kleinen beschäftigt, also zuhause.
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Ich denke, da ist es günstiger, wenn ihr in der Schwweiz bleibt. Das ist ein prächtiges Land mit prächtigen Menschen. Dort gibt es auch genug Jobs für Leute, die welche suchen. Also, viel Erfolg.
Unterstützung bekommst Du.
Am besten im Rathaus vom neuen Wohnsitz vorsprechen, die regeln und prüfen alles.
Verhungern muss hier niemand!
Hallo! Mit Deiner Frage würde ich mich mal an die Caritas wenden. Ein Anruf reicht denk ich aus…
Liebe Grüße
Dani
jepp, bei unbefristetem Aufenthaltsrecht gibt es die selben Rechte wie für jeden „anderen“ deutschen. Du bist ja deutscher, als gibt es das Kindergeld ja sowieso. Außerdem würde ich auf jeden Fall noch die doppelte Staatsbürgerschaft für Dein Kind Sicherstellen, hat nur Vorteile. ALG gibt es zwar nicht aber Sozialhilfe wenn es nötig wäre
Kindergeld und Familiengeld bekommt ihr.
Warum sollte sie Arbeitslosenhilfe bekommen?
Sie hat doch in Deutschland nichts eingezahlt?
Und du verdienst doch, oder?
Ich gehe davon aus das Ihr auf jeden Fall Kindergeld zusteht, es könnte auch sein das Euch Erziehungsgeld zusteht da Ihr ja dann Euren Lebensmittelpunkt in Deutschland habt, am besten erkundigt Ihr Euch mal bei Pro Familia es gibt auch in jeder Stadtverwaltung eine Beratungsstelle die Euch Auskunft geben können