Abgelegt unter: Berge
Gestern hatte ich ein nettes kleines erlebnis. Beim Heimfahren von der Arbeit hat mir ein Combifahrer mir die Vorfahrt genommen. Damits nicht Kracht musste ich ein scharfe Bremsung machen. Das nächste war, er gab kaum Gas, und machte einen auf Schnecke.Da die Strecke sehr übersichtlich (und lange) war und der Berg bis zur Kuppe frei war , setzte ich Blinker und wollte überholen. Als ich dann auf der linken mich seinem vorderem Kotflügel annäherte gab der Fahrer Gas . Also habe ich im dritten Gang meine Mühle auf knappe 7000 Umdrehungen gejagt damit ich noch mehr schub habe und wenigsten noch vor der Kuppe vorbeizukommen. Doch der Combifahrer gab noch mehr Gas. Und über die Kuppe kam Gegenverkehr.Ich das Gaspdal bis zum Bodenblech gedrückt, schaute in den Rückspiegel und habe noch Registriert das der Typ was vorher hinter mir war sich dem Combi aufgeschlossen hatte. Also Praktisch zu spät für einen Überholabbruch.Da ich mit meinem Hinterteil schon auf höhe vom Kotflügel des Kombis befand bin ich vorsichtig leicht nach rechts gezogen.Der Gegenverkehr setzte auch schon Blendlicht ein und schoß immer näher. Als bin ich in meiner Panik einfach trotzdem auf die Rechte gezogen.In dem Moment ist auch schon das andere Auto vorbeigeschossen.Da hätte warscheinlicherweise kein Härchen mehr dazwischengepasst.Im Rückspiegel sah ich halt noch wie der Combifahrer eine ziemlich rote Birne hatte und mit Händen rumwerkte, Blendlicht gab. Irgendwas hat er mir auch nachgebrüllt. Aber ich wills gar nicht wissen was er mich alles benannt hat.
Was mich Interessiert, hätte ich dies tun dürfen ? Ich hatte in diesen Sekunden nur Angst um mein kleines bescheidenes Leben.
Oder hätte ich anders Reagieren sollen ?
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Eine klare Antwort auf deine Frage: Nein.
Du darfst nicht nötigen.
Den Sachverhalt „Im Notfall nötigen“ kann ich mir übrigens nicht vorstellen.
Im Notfall darfst du zur Notwehr greifen.
Zu dem von dir beschriebenen Fall gibt es den §5 Absatz 6 STVO:
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
Das hilft in diesem Fall wohl nicht weiter da du kein Kennzeichen hast und den Fahrer nicht anzeigen kannst.
Ich bin schon lange dafür das es Kameras gibt die man sich ins Fahrzeug einbauen lassen kann.
30Std Aufnahmezeit und danach wird von vorne mit dem Aufzeichnen angefangen.
in dem fall war es ein fehlverhalten des kombi-fahrers.wahrscheinlich hat er sich nur darüber aufgeregt, dass ihn eine frau überholt.ich weiß nicht wie das jetzt rechtlich ablaufen kann, aber hast du dir mal sein autokennzeichen gemerkt? dann kannst du dich ja bei der polizei selbst erkundigen..ich finde sowas sehr lebensbedrohlich, wie der da vorgegangen ist..das sind diese typen die gerne andere auf der straße ärgern weil sie sonst nix zu tun haben..
an deiner stelle würde ich anzeige gegen unbekannt stellen und zwar sofort.es kann sein das gegen dich schon eine anzeige gestellt wurde ,wegen gefählichen eingriff in den straßenverkehr.das kann eine teure nummer werden !!!
die anzeige gegen unbekannt ist für dich nur zur sicherheit fals da was hinterher kommen sollte.
du hast richtig gehandelt-allerdings hätte dich der nachfolger auch wieder einlassen müssen…
durch so ne ******** hat mein damaliger lehrling n paar wochen im koma gelegen…
den combifahrer würd ich anzeigen!geh schon mal vorsichtshalber zur polizei und meld es-wer weiss-vllt war der combifahrer auch schon bei der polizei(obwohl er keinen grund hätte)…
den typen hätte ich rausgeholt-wegen so deppen passieren unfälle hoch zehn-der konnte es wohl net ab von ner frau überholt zu werden-dem gehört der lappen abgenommen…
schade das du das kennzeichen nicht hast. ganz klar, du hättest ihn anzeigen können (müssen).
ein überholter MUSS dem überholendem die möglichkeit geben wieder einzuscheren.
mal davon abgesehen das nicht selten solche psychophaten unter alkohol-/drogeneinfluss fahren ist nötigung eine straftat.
ausserdem wäre er seltendämlich wenn er dich anzeigen würde.
also wenn dort kein überholverbot bestand, dan hast DU richtig gehandelt
da der zuüberholende dir die möglichkeit geben muss ihn zu überholen.
macht er dies nicht dan ist es von ihm eine nötigung.
So sehe ich das, solltest du sein nummernschild haben ??
ZEIG IHN AN.
LG Henry
Solche Banausen muss man sofort Anzeigen weil es in meinen Augen Verbrecher sind.
Mfg
Also erstmal solltest du dir eins merken.Egal,wie sehr dich jemand nötigt oder extra langsam etc.fährt,es lohnt sich nicht,so leichtsinnig zu überholen um dann so in Bedrängnis zu geraten.Manch einer gibt dann noch extra Gas,damit du weder vorbeikommst,noch rechtzeitig einscheren kannst.Und so entstehen auch die vielen tödlichen Unfälle auf den Landstraßen.Die Leute überholen für nichts und wiedernichts.Damit sie für ein paar Meter rasen können und an der nächsten Ecke trifft man selbige dann doch wieder und sie haben zeitlich nichts gewonnen außer anderer Leute Leben zu riskieren.Generell mußt du solche Asis mit einplanen.Heißt,überall wo du klar Vorfahrt hast,damit rechnen,das die einfach rausziehen.Und das machen viele,sie überschätzen sich,sind auf Droge oder sind nicht bei der Sache.Schon nehmen sie dir die Vorfahrt.Du sagst,es war eine übersichtliche Strecke.Wenn du aber mit deinem Auto nicht in der Lage bist,jemanden so zu überholen,das du bequem und ohne Gefahr an ihm vorbeikommen kannst,dann hast du für solche Manöver entweder zu wenig Ps (dann lass es sein)oder die Strecke war eben doch nicht lang genug und du hast sie unterschätzt.Wenn die Kuppe zu dicht ist,lass es sein.Du mußt bedenken,wie lang diese Strecke letztendlich wird,bis du den Typen erstmal eingeholt und überholt hast.Also solltest du dich in Geduld üben,dahinter bleiben,bis du genug freie Strecke vor dir hast.