Darf der Vermieter jegliche Haustiere verbieten?
Samstag, 17. April 2010, 20:08
Abgelegt unter: Haustiere

Hallo,
wir ziehen demnächst in eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (8 Mietparteien).
Der Mietvertrag ist ein Standardmietvertrag mit der üblichen Klausel, dass Tierhaltung von Kleintieren erlaubt ist und alle anderen Tiere (Hund, Katze, Reptilien, etc.) der Zustimmung des Vermieters bedürfen.
Der Vermieter hat allerdings (handschriftlich) unter diese Klausel geschrieben:
„Keinerlei Tierhaltung gestattet“
Ich meine zu wissen, dass das somit unwirksam ist und ich mir also trotzdem z.B. einen Hamster anschaffen könnte ohne das der Vermieter etwas dagegen sagen kann.
Meine Fragen sind jetzt:
-Ist diese Untersagung jeglicher Tierhaltung tatsächlich unwirksam?
-Wenn ich mir ohne zu fragen eine Katze (=kein Kleintier) anschaffe, was kann der Vermieter dann tun?
-Wie oft kommt euer Vermieter bei euch in die Wohnung?
Reine Wohnungskatzen können ja rein theoretisch niemanden belästigen, außer durch miauen (was z.B. mit dem Bellen eines Hundes von der Lautstärke her gar nicht vergleichbar ist!) und das sie vielleicht an etwas herum kratzen (was ja dann als „Schaden“ von mir als Mieter zu beseitigen wäre – also eigentlich kein Problem).
Liebe Grüße und Danke für alle Antworten! 🙂


14 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Sprendli sagt:

    Ein totales Verbot ist ungültig. Du hast das Recht Vögel Hamster etc zu halten. Bei Katzen sind die Urteile unterschiedlich, je nach Amtsgericht. Erlaubnis erfragen musst Du in jedem Fall, kannst aber gegen ein Verbot klagen. Sprich mit einem Anwalt darüber, ich vermute dass der Vermieter sich mit dem Eintrag einen Laus in den Pelz gesetzt hat. Da Kleintiere erlaubt sind, entfällt der Paragraf und Du hast freie Bahn – Aber erst einen Anwalt fragen

  • dwgaf sagt:

    Der Vermieter darf in der Regel die Haltung von Klein- und Käfigtieren nicht verbieten.
    Tut er es doch, muss er es nachvollziehbar begründen. Eine Allergie gegen Tierhaare eines Hausbewohners kann eine derartige Begründung sein. Ob sie juristisch durchsetzbar ist, hängt von einer Einzelfallentscheidung des Richters ab, da es für deartige individuelle Problemstellungen kaum Präzedenzfälle gibt.
    Die handschriftliche Ergänzung ist nicht unwirksam, wenn sie vor Unterzeichnung des Mietvertrages vorgenommen wurde. warum habt ihr den Vertrag unterschrieben, wenn euch das Verbot nicht passt? Wir haben doch weiß Gott keinen Wohnungsmagel in Deutschland, da wird sich doch für den Tierliebhaber eine geeignete Bleibe finden lassen?
    Natürlich kann man über die Wirksamkeit derartiger Bestimmungen trefflich vor Gericht streiten. Aber was wird das bringen? Die unterlegene Partei wird in der Regel die Kündigung aussprechen.
    Einige Hausbewohner haben sich möglicherweise gerade aufgrund dieser Bestimmung eingemietet, weil sie keine Tiere mögen, wollen oder allergisch sind.
    Die Bestimmung stand vor Unterzeichnung bereits im Vertrag, der Vertragspartner kannte sie, also ist sie (zunächst) wirksam. Gleichzeitig ist sie schwebend unwirksam, weil sie ein Grundrecht und das Recht auf Selbstbestimmung beschneidet.
    Jedes diesbezügliche Gerichtsurteil ist eine Einzelfallentscheidung, weil die individuellen Umstände zu berücksichtigen sind. Stellt sich das Verbot als unbegründete Willkürmaßnahme heraus, wird es wohl als unwirksam erklärt werden. Liegen triftige Gründe vor (Auslösen von Alarm- oder Sprenkelanlagen durch Tierhaare, Mieter mit Allergieproblemen, usw.), kann das Verbot rechtens sein. Allerdings geben die meisten Vermieter diese Gründe im Mietvertrag dann auch an.

  • Gotland sagt:

    Solche Mietverträge sind nicht mehr gültig !!!!,da gem.BGH-Urteil jeder Mieter in Deutschland ein Tier halten darf bis zu einem Stockmaß von 40cm in seiner Wohnung.Alles was darüber ist,bedarf der Zustimmung seitens des Vermieters.
    Katzen dürfen ohne jegliche Zustimmung in eine Wohnung genommen werden,sollte der Vermieter daraufhin klagen so steht er auf ganz verlorenen Posten und wird solch Prozeß sang und klanglos verlieren.
    Bei Reptilien ist es so eine Sache,handelt es sich um ein Tier welches giftig ist bzw.,eine Gefärdung hervorruft wie z.B.,Würge u.-Giftschlange,Spinnen und Skorpione ist eine Zustimmung immer erforderlich.
    Bei Papageien und sonstigen Vögeln welche extrem laut werden können,muß auch eine Zustimmung eingeholt werden da der Lautspiegel solch eines Tieres sehr hoch sein kann und die Nachbarn belästigen kann.
    Wichtig ist immer bei Katze und Hund,das Tier darf andere Mieter nicht belästigen,bedrohen gar für Unanehmlichkeiten sorgen (Hundehaufen usw.) ,dann klappt es auch mit der Tierhaltung.
    Katzen sind vom Gesetz her Kleintiere und diese sind seit 2006 vom BGH erlaubt in Wohnungen und somit Bedarf es keiner Zustimmung seitens des Vermieters !!!!,ferner, sollte der Vermieter eine Klage anstreben bzw.,Kündigung aussprechen,so ist diese unwirksam.

  • ascalon2 sagt:

    Gesetzliche Regelungen, ob Mieter in ihrer Wohnung Haustiere halten dürfen, existieren nicht. Somit kommt es auf die Vereinbarungen im Mietvertrag an.
    Einig ist sich die Rechtsprechung, wenn es um die Haltung von Kleintieren wie Goldhamstern oder Fischen geht: Das ist grundsätzlich erlaubt. Und zwar auch dann, wenn dies laut Mietvertrag verboten ist, entschied der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZMR 10/92 WM 93, 109).
    Uneinigkeit herrscht dagegen, wenn es um Katzen geht. Hier reichen die Urteilsbegründungen von: erlaubt, wenn niemand gestört wird (u.a. AG Schöneberg Az.: 6 C 550/89) bis hin zu: erlaubt ist, was nicht verboten ist (LG Braunschweig 6 S 458/99 (107)
    Haben beide Mietparteien identische Vertragsformulare unterzeichnet, der Vermieter aber seine Unterschrift auf dem Exemplar für den Mieter mit einem handschriftlichen Zusatz geleistet, der einen Vorbehalt enthält, so ist die Schriftform nicht mehr eingehalten und kein Vertrag zustandegekommen. Unerheblich ist dabei, ob der Vorbehalt wichtige oder geringfügige Änderungen betrifft. (Urteil BGH, Az. XII ZR 179/98, aus: Tsp vom 20. Oktober 2001, S. I 9)

  • micewomi sagt:

    „Keinerlei Tiere gestattet“ kannst du ignorieren. Dieses darf er nicht verlangen.
    Kleintiere wie Mäuse, Hamster, Vögel, Fische darf er nicht verbieten. Solange sich diese in Grenzen halten und keine Belästigung darstellt.
    Katzen und Hunde darf er verbieten.
    Solltest du dir dennoch eine Katze zulegen, kann er leider darauf bestehen, das du die Katze wieder abgibst, oder er kann dir kündigen.
    Mein Vermieter kommt nur in meine Wohnung, wenn ich ein Problem mit der Wohnung habe.
    Aber einige kommen ja wegen jeder Kleinigkeit. Liegt am Vermieter.
    Man muss ihn ja nicht reinlassen, er hat sich vorher anzumelden!
    „enthält der Vertrag aber das uneingeschränkte Verbot jeglicher Tierhaltung,ist diese Vereinbarung unwirksam,weil dann auch Wellensittiche oder Goldhamster verboten wäre.
    Katze – nur mit Zustimmung des Vermieters!
    Ist leider so!

  • zungenko sagt:

    Die häufig verwendetet Vertragsklausel „jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen“ ist lt. BGH Entscheidung Az.: VIII ZR 340/06 unwirksam.
    Zitat aus dem Urteil:
    „Wie der Senat bereits entschieden hat, hält eine mietvertragliche Klausel, die das Halten von Haustieren ausnahmslos verbietet, der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand, da das Verbot danach auch Tiere erfasst, deren Vorhandensein von Natur aus – wie es etwa bei Zierfischen im Aquarium der Fall ist – keinen Einfluss auf die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter von Wohnraum haben kann (Senatsurteil vom 20. Januar 1993 – VIII ZR 10/92, NJW 1993, 1061, unter II 4).“
    Dieses Urteil ist keine generelle Lösung. Mieter und Vermieter müssen im Einzelfall über die Haustierhaltung verhandeln. Bei der Haltung von Tieren müsse eine umfassende Abwägung zwischen den Interessen des Mieters, des Vermieters und der weiteren Beteiligten erfolgen.
    Benachteiligt die Klausel den Mieter unangemessen, ist sie unwirksam.
    Für Kleintiere gilt die Klausel nicht. Als Kleintiere gelten etwa Stubenvögel, Aquarienfische, Goldhamster, Meerschweinchen, Schildkröten, etc. Exotische Tiere, wie zum Beispiel Affen, Raubkatzen, Schlangen, Spinnen gelten nicht als Haustiere – so dass die Tierhaltung innerhalb der Mietwohnung verboten bleibt.
    PS. In Deutschland gibt es keine Präzedenzfälle!
    Dazu gibt es kein Gesetz, sondern nur die Rechtsprechung. Da die Klausel unwirksam ist, dürftest du Katzen halten – auch wenn sie nicht zu den Kleintieren gehören.
    Was ein Amtsgericht zu einzelnen Fällen urteilt ist völlig irrelevant. Ein und dasselbe Amtsgericht kann im gleichen Fall und anderem Richter zu einer völlig anderen Entscheidung kommen.
    Entweder du lässt es notfalls auf einen Prozess ankommen, oder bleibst tierlos.

  • Conny N sagt:

    WOHNUNGSkatzen darf er nicht verbieten (1), mehrere dagegen schon, ebenso wie FREIGÄNGERkatzen.
    Tiere, die keine Lärm- und Geruchsblästigung verursachen und in Käfigen gehalten werden, auch nicht.
    Säuberst du Nagerkäfige nicht regelmäßig und es stinkt, dann darf er deren haltung verbeiten.
    Ewig kreischende Vögel ebenso.
    Katzen, die die Whg zerkratzen/ markieren… mus er auch nicht dulden. es ist SEIN Eigentum, das hier zerstört wird.
    Eine sich benehmende Wohnungskatze hat er dagegen hinzunehmen.
    Freuen wird er sich darüber aber nicht. Und ob das sinnvoll ist, sich gleich zu Einzug mit dem neuen VM zu streiten… das must du selber wissen!!!

  • Mike M sagt:

    Die pauschale Klausel ist unwirksam weil er dir z.B. Fische in einem Aquarium nicht verbieten darf (die stören nämlich niemenaden). Bei Katzen sieht das anders aus und wenn Du so einen Vertrag unterschrieben hast, dann solltest du dich auch dran halten

  • Der tut nix sagt:

    Tiere,die in Käfigen gehalten werden wie Hamster,Kaninchen,Meerschweinchen und Mäuse und Vögel,darf er nicht verbieten,aber Katzen und Hunde.

  • DR Eisendraht sagt:

    Wenn er das erst nach Abschluss des Vertrages dazugeschrieben hat, bleibt die Klausel unwirksam. Ansonsten kann er das tun.

  • janininh sagt:

    also mein vater hat ein buch ueber das mietrecht und da steht drin, dass ein vermieter keine kleintiere und katzen verbieten darf…

  • uD B_famous sagt:

    Käfigtiere kann er eigentlich nicht verbieten !

  • fherlie s sagt:

    Kommt drauf an was wortwörtlich im Vertrag steht.Musst halt schauen ob diese Klausel auch wirksam ist.

  • Tiqvah Bat Shalom sagt:

    …JA! er darf es! Doch muss fest in d Mietvertrag stehen…
    Beim Verstoß gegen diese Vertrag bez. trotz Vertrag verfasste Verbot, kann Kündigung erfolgen…



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