Bundeswehr-Parlamentsarmee oder Regierungsarmee??
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Freitag, 9. April 2010, 04:18
Abgelegt unter: Regierung
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Hi Leute.
Das Thema meiner mündlichen Abiprüfung am kommenden
Donnerstag:
Bundeswehr-Parlamentsarmee oder Regierungsarmee?
Zeitungsartikel gibts ein paar, aber das wars dann auch…war
nicht mein Wunschthema!!
Für Ratschläge, Tipps, Quellen, etc.wäre ich auch dankbar.
Merci im Voraus und viele Grüße
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Die Bundeswehr ist eine „Parlaments-Armee“.
Jedoch ist die Grenze sehr schwammig. Es gibt Fälle, da kann die Zustimmung des Parlamentes im Nachhinein eingeholt werden. Alos eine nachträgliche Legitimierung.
Im Internet kannst Du mal suchen unter Bundeswehr und Bundesverfassungsgericht. Du wirst auf ein Urteil vom 12.07.1994 stoßen, in dem die Verfassungsrichter expliziet auf das Parlamentsvorbehalt hingewiesen haben.
Am 03.07.2007 gab es wieder ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Da wurde eine Klage der Bundestagsfraktion “ Die Linke“ zu dem Thema abgewiesen, dass der Bundeswehreinsatz in Afghanistan gegen die Verfassung verstößt. Ganz genau ging es um den Einsatz der Tornado-Aufklärungsflugzeuge. Die Linke hat gemeint, dies ist ein neuer Einsatz und die Bundesregierung hätte der Zustimmung des Bundestages zu diesem Vorhaben bedurft.
Weiterhin kannst auf der Seite des Bundestages nachschauen. Da gibt es soviel Material zu dem Thema………..
Die Bundeswehr ist nach den Erfahrungen mit Hitler-Deutschland ganz klar ein Parlamentsarme.
Dabei ist zu bedenken, dass jeder einzelne Abgeordnete nicht seiner Partei oder seinen Wählern sondern nur seinem Gewissen verpflichtet ist. Die Verfassungsväter misstrauten dem einzelnen Bürger und haben eine große Verantwortung in der Hände des Parlaments gelegt.
Das Parlament gibt den Rahmen militärischen Handelns vor.
Operativ ist die Regierung in der Verantwortung.
So z.B. wenn Deutschland angegiffen wird und der Bundeskanzler den Verteidigungsfall erklärt. Als das World-Trade-Center angegriffen wurde hat die Bundesregierung den Bündnisfall der NATO erklärt.
Der Tornadoeinsatz war ein Beschluss der Bundesregierung im Rahmen der militärischen Afganistanmandats des Parlaments.
Das Parlament kontrolliert den Afganistaneinsatz der Bundeswehr und hat die Befugnis einer Verlängerung des befristeten Mandats abzulehnen.
Was Tobias schreibt ist schon richtig – aber wie wäre es mit einem kleinen Satz eines nicht unbekanten Mannes:
„Ich sehe keinen Unterschied zwischen Krieg und Terrorismus.
Terrorismus ist der Krieg der Armen, und Krieg der Terrorismus der Reichen.“
Sir Peter Alexander Ustinov