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Der Bundesrat hat am 18. September den Weg für Verbesserungen im Vereinsrecht freigemacht. Ab jetzt gibt es eine Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände und elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister werden möglich. „Mit den Neuregelungen verbessern wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Ehrenamt. Wir sorgen für eine angemessene Begrenzung der zivilrechtlichen Haftung für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände – sie werden künftig nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einstehen müssen. Zudem schaffen wir die Möglichkeit, Anmeldungen zum Vereinsregister auf elektronischem Weg zu erledigen“, sagte Bundesjustizministerin Zypries in Berlin.
(http://www.stiftung-sponsoring.de/recht-steuern/nachrichten/bundesrat-billigt-vereinsrechtsreformen.html)
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