Abgelegt unter: Immobilien
Wir wollen uns ein Zweifamilienhaus Kaufen!
Der Eigentümer seine Ehefrau und seine Mutter wohnen noch im Haus. Es ist ausgemacht das bei Eigentumsübergabe das Haus geräumt und besenrein verlasen wird .Der Notartermin ist in 2-3 Wochen!
Was passiert wenn sie nicht die Vereinbarung das Haus zu verlassen nicht nachkommen?
Können wir dann vom Kaufvertrag zurücktreten (müssen wir die Unkosten alleine Tragen ) was könnte noch auf uns zukommen?
Haben Sie noch Tipps wie wir den Kauf so einfach wie möglich durchziehen kommen!
Im vorgarten des Hause Liegt ein Oeltank er soll lehr und gereinigt sein! Was ist zu beachten (Umweltschutz) es sind keine unterlagen vorhanden.
Muss man immer wenn man eine Immobilie kauft Grunderwebsteuer bezahlen? Die Grundsteuer muss man auch jedes Jahr bezahlen.
Warum eigentlich!
5 Kommentare bisher • RSS-Feed für Kommentare • TrackBack URI
Hinterlase deinen Kommentar!
Ihr müsst in D soviel Steuern zahlen, weil soviel gefüttert werden müssen. Wegen viel zu hoher Steuern und Abgaben, viel zu wenig Arbeitsplätze usw. – ein unendlicher Kreislauf, von SPD und GRÜNEN-Regierung inszeniert!
Vom Kaufvertrag kannst du nur zurücktreten, wenn dies beim Notartermin so vereinbart wird – für den Fall, dass die nicht räumen. Natürlich kannst du bis zu ihrem Auszug dann auch die ortsübliche Miete verlangen.
Wenn das ein Normalverkauf ist, dann sehe ich da allerdings kein Problem und wegen ein paar Tagen hin oder her, wirst du sicher auch keine haben.
Ist das aber eine Zwangsversteigerung, dann kannst du dir ganz gewaltig die Finger dabei verbrennen!
Grunderwerbsteuer musst du immer bezahlen und die Grundsteuer sowieso. Du musst in D für alles und jeden Dreck bezahlen, nicht einmal, nicht zweimal, sondern möglichst fünfmal. In diesem Land bist du Sklave, sonst nichts!
Grunderwerbsteuer ist etwas ganz andere als Grundsteuer und fällt bei jedem Kaufvorgang an.
Die Freistellung des Hauses wird im KV vereinbart. Ohne die erfolgt keine Übernahme und auch keine Zahlung. Ihr könnt im KV eine Zwangsvollstreckungs – Unterwerfung im Hinblick auf den Auszug vereinbaren.
Eine Zusage über die erfolgte Tankreinigung würde ich (wie Sprendlinger auch) im Vertrag vereinbaren. Allerdings muss der Verkäufer versichern, dass ihm keine Mängel bekannt sind. Wäre was mit dem Tank im Argen und er wüsste es, wäre er Schadensersatzpflichtig.
Alles das sind völlig normale Vorgänge, wie sie hunderte Male in Deutschland täglich ablaufen.
Die Grunderwerbsteuer ist sofort nach dem notariell beglaubigten Kaufvertrag mit der Zahlung des Kaufpreises fällig.
Die Grundsteuer ( errechnet sich nach der Größe des erworbenen Grundstücks) muss jährlich entrichtet werden, weil man als Eigentümer in der Steuerpflicht seines Grundstückes steht.
Ihr solltet einen Vorverkaufsvertrag abschliessen, in dem geregelt ist, wann die jetzigen Eigentümer ausziehen und wo drin steht wie genau und unter welchen Umständen und Altlasten ( Anliegerkosten die noch offen sind usw.)
Ansonsten ist man bei einem Notar gut aufgehoben, da alles bis ins Detail erklärt wird und man offene Fragen sofort und ohne Angst klären kann!
Das mit dem alten Tank müsste eigentlich noch in die Last des jetzigen Eigentümers fallen, es sei denn es ist anders festgehalten, bzw. vereinbart!
Achtet auf jeden Fall auf einen Energiepass, der ist seit 2007 Pflicht beim Verkauf oder bei der Vermietung von Eigentum.
Sollte dieser nicht vorhanden sein, solltet ihr euch auf entstehende Mehrkosten gefasst machen, falls ihr eine Wohnung in diesem Haus vermieten wollt!
Das geht dann zu euren Lasten.
Das wird alles im Kaufvertrag geregelt. Man vereinbart sicherheitshalber, dass der Verkäufer das Haus bis zum Tag x geräumt hat sonst zahlt er xx€ Miete pro Tag/Monat. Das mit dem Öltank lass es Dir im Kaufvertrag bestätigen, dann hast Du später eine Handhabe gegen den Verkäufer.
Natürlich muß man sich vor dem Kauf eines Hauses gründlich über alles informieren.
Das würde ich aber doch nicht bei Yahoo-Clever machen!!