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Aufgaben des Bundesrates
Das Grundgesetz beschreibt in Artikel 50 die zentralen Aufgaben des Bundesrates: Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.
Mitwirkung an der Gesetzgebung des Bundes
Von besonderem Gewicht ist die Mitwirkung des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren. Kein Bundesgesetz kommt zustande, ohne dass der Bundesrat damit befasst war. Viele Gesetze können sogar nur dann in Kraft treten, wenn der Bundesrat ihnen ausdrücklich zustimmt.
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Mitwirkung in Europäischen Angelegenheiten
Mit zunehmender europäischer Integration gewinnt auch die Mitwirkung des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union an Bedeutung. Seine Rechte reichen von einem umfassenden Informationsanspruch über die Möglichkeit, Stellungnahmen zu allen EU-Vorlagen abzugeben, die Länderinteressen berühren, bis zur Entsendung von Vertretern in den Rat.
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Mitwirkung an der Verwaltung des Bundes
Die Mitwirkung des Bundesrates an der Verwaltung des Bundes besteht im Wesentlichen darin, dass er zu bestimmten Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften seine Zustimmung erteilen muss.
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Weitere Aufgaben
Neben der Mitwirkung bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes verfügt der Bundesrat über besondere Mitwirkungsrechte im Fall von äußeren und inneren Krisensituationen. Außerdem hat er verschiedene Ernennungs- und Nominierungsrechte wahrzunehmen.
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Das Grundgesetz formuliert den Auftrag des Bundesrates in Art. 50 mit knappen Worten wie folgt:
„Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.“
Die Länder, vertreten durch die Landesregierungen, handeln im Bundesrat und wirken auf diese Weise in den genannten Bereichen mit, wobei die Arten der Mitwirkung jeweils unterschiedlich ausgestaltet sind.
Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, durch das die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken. Jedes Land ist durch die Mitglieder seiner Landesregierung im Bundesrat vertreten. Auf diese Weise werden die Interessen der Länder bei der politischen Willensbildung des Gesamtstaates berücksichtigt. Der Bundesrat verkörpert damit den Föderalismus in Deutschland, der nach der so genannten Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG nicht wesentlich geändert oder gar abgeschafft werden kann.
Man unterscheidet in der Gesetzgebung:
– Zustimmungsgesetze
– Einspruchsgesetze http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrat_(…
Sehr wenig, denn meistens gibt denen die Wirtschaft vor was Gemacht wird. Es gibt Genug Wirtschaftsvertreter die da Sitzen u. sagen wo es langgeht
sehr schlimm ich eknn welche die protestieren soger wegz dem