Wie läuft die Abwicklung eines Hauskauf’s über einen Immobiliemakler ab?
Freitag, 29. Januar 2010, 13:22
Abgelegt unter: Immobilien

Bekommt der seine Provision im Voraus? Woher weiß ich daß er mich nicht abzockt? Macht er den Vertrag mit mir oder der Eigentümer? Danke!


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • urban1 sagt:

    Mit dem Makler-Alleinauftrag verpflichten man den Makler für die
    Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen.
    Zu den Aktivitäten des Maklers zählt etwa, dass er auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten.
    Der Makler stellt bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden
    Hat ein Makler Grundstück, Haus oder Wohnung vermittelt, erhält er dafür ein Honrar, auch Courtage genannt. Sie richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises. Eine einheitliche Regelung wie viel ein Makler für die Vermittlung verlangen darf, gibt es nicht. Maklerverbände geben ihren Mitgliedern unverbindliche Richtwerte vor. Die Spannbreite liegt meist zwischen 3 und 6 % des Kaufpreises. Dazu kommt noch die Umsatzsteuer auf diese Vermittlungsprovision.
    Oft weicht die Courtage von den vorgegebenen Sätzen der Verbände ab. Zum einen kommt dieses häufiger vor, wenn der Kaufpreis besonders hoch oder besonders niedrig ist. Zum anderen ist die Vermittlungsprovision meist Verhandlungssache zwischen Kunde und Makler. Suchende sollten allerdings unbedingt bevor sie einen Makler beauftragen, die Höhe der Courtage schriftlich fixieren oder ihre Höhe nach oben begrenzen.
    Notar
    Für die Kaufabwicklung ist eine beglaubigte Urkunde von einem Notar notwendig. Die Kosten dafür betragen 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises. Der notariell beglaubigte Kaufvertrag beim Hauskauf ist gesetzlich (Bürgerliches Gesetzbuch) vorgeschrieben. Meist zahlt der Käufer die gesamten Notarkosten.
    Grundbucheintragung
    Nur durch Eintragung in das Grundbuch wird man in Deutschland Eigentümer eines Grundstücks. Im Grundbuch sind alle Beurkundungen über Grundstücksrechte wie etwa Eigentum, Hypothek oder Grundschuld verzeichnet. Für die Grundbücher sind die Grundbuchämter (meist Amtsgerichte) verantwortlich. Die Eintragung ins Grundbuch wird ebenfalls vom Notar veranlasst. Grundstückskäufer sollten sich von ihm ausführlich den Grundbuchauszug und die damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen erklären lassen. Die Gebühr für den Eintrag ins Grundbuch beträgt rund 0,5 % der Kaufsumme.
    Gruß
    Urban1

  • Schwapri sagt:

    also ich kann nur von mir sprechen da ich eine Wohnung verkaufen möchte. Er bekommt die Provision nur bei Verkauf der Wohnung. Dann bekommt er 5% davon. Allerdings mußte ich auch unterschreiben dass ich in der Zeit wo der Vertrag läuft die Wohnung nicht selber an den Mann oder die Frau bringe. Der Vertrag mache ich mit ihm. Dadurch dürften dem Käufer keine Kosten zusätzlich entstehen. Ich würde mich mit mehrerern in Verbindung setzen, bzw. im Internet mal nachsehen.

  • John D sagt:

    Die Provision ist fällig, wenn der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben ist

  • Sprendli sagt:

    Er sit meist beim Notar dabei und sobald Du die Unterschrift getätigt hast will er sein Geld.



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