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Das ist nur dann m?ch, wenn seitens des Verk?ers eine arglistige T?chung vorliegt oder der Immobilie eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, die f?en Kauf ausschlaggebend war und vor dem Kauf nicht ?pr?werden konnte.
Beispiel f?rglistige T?chung w?n z.B. notd?ig reparierte Wassersch?n, bei denen die Reperatur nur darauf abzielte, den Schaden zu verschleiern. Die Ursache des Wasserein- oder -austrittes wurde jedoch nicht abgestellt.
(Weitere: kontaminierter Boden, versteckte M?el und Sch?n, die einen Einzug verz?n oder verhindern oder die das tolerierbare Ma??steigen und nur durch erheblichen finanziellen Aufwand zu beseitigen sind, erhebliche bautechnische Fehler, die weder durch Inaugenscheinnahme noch ?che Pr?thoden festgestellt werden konnten.)
Beispiel f?ugesicherte Eigenschaft: Altersangabe von Strom- und Rohrsystemen, Heizwertermittlungen ? mehrere Jahre, angebl. Unterf?rung des Fundamentes durch Fangk?, Brandschutzauflagen, bauchemische Unbedenklichkeit.
Weist die Immobilie keine gravierenden M?el auf, ist eine Wandlung mit R?bwicklung ausgeschlossen. Selbst bei erheblichen M?eln kann der Verk?er – oft erfolgreich – von seinem Recht auf Behebung und Beseitigung der M?el Gebrauch machen.
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Sieh zu das Du nen Makler findest , der kann evt noch was draus machen, aber Notarvertrag ist Vertrag, Evt. Kleine Chance, unwahrscheinlich: Wenn der Eintrag beim Liegenschaftsamt noch nicht erfolgt war, dann ..
Aber das ist sehr unwahrscheinlich.
Weiterverh?n ist da wohl das sinnvollste!
wenn du nachweisen kannst ,das der Verk?er/Makler dir von der Immobilie falsche Angaben gemacht hat-oder gravierende M?el etc.unterschlagen hat,dann k?est du vom Kaufvertrag zur?reten.Aber alles ist nicht nur sehr schwer nachzuweisen,sondern ist mit Anwaltliche/Gerichtliche Hilfe m?ch.Viel Spa?dabei…..
Die Immobilie geh?nun Dir. Annulieren geht meines Wissens nicht.
Du musst halt solange warten, bis Dir der geeignete K?er ? den Weg l?t. Wenn Du keinesfalls Verlust machen willst. Manchmal machst Du allerdings mehr Verlust, wenn Du jahrelang auf das Geld verzichtest als einige Tausend Euro von Anfang an zu akzeptieren. Das ist halt der freie Markt.
Ohne weiteres gar nicht! Der Vertragspartner kann Erf?ng des Vertrages verlangen! Schadensersatzanspr? k?n horrend sein!
Die Verluste werden gro?sein, denn nun wird Grunderwerbssteuer f?ig, sobald Du das Anwesen verkaufst.
Gar nicht! Keine Chance.
Du kannst nat?ch die Immobilie weiter verkaufen…