Wie errechnet sich eine Immobilienmakler-Provision? Gibt es Berechnungsgrundlagen? Oder offizielle Richtlinien?
Mittwoch, 27. Januar 2010, 16:06
Abgelegt unter: Immobilien

Mir erscheint die Provision von über 10% des Kaufpreises übertrieben hoch. Geht das mit rechten Dingen zu und gibt es da eine Verhandlungsbasis?


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • O sagt:

    das ist nicht gesetlich geregelt, üblich sind 3-7 % + Mwst vom Kaufpreis
    vielleicht hilft diese Seitehttp://immobilienmakler-beruf.de/immobil…

  • funship sagt:

    Ah, es geht also um einen Verkauf. Da gibt es (im Gegensatz zur Vermietung) keine gesetzliche Obergrenze. Mehr als 10% ist aber in der Tat sehr hoch. Die Höhe der Provision kann jedoch frei verhandelt werden.

  • Mo Jo sagt:

    Der reguläre Satz liegt bei ca. 5,5 %. 10 % sind sehr viel und ich würde mich nicht darauf einlassen.
    Es sei denn, die Immobilie ist in einer so begehrten Lage, dass das auf jeden Fall jemand bezahlt.
    Man sollte genau abwägen.

  • D.R. Eisendraht sagt:

    Die Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich nicht festgelegt, es haben sich jedoch Marktüblichkeiten durchgesetzt. Die übliche Höhe der Maklerprovision beträgt im Verkaufsfall, je nach Bundesland, entweder 5-6 % zuzüglich Mehrwertsteuer für eine Partei oder 3 % zuzüglich Mehrwertsteuer für beide Parteien (Käufer und Verkäufer). Für Gewerbeflächen gelten teilweise andere Marktüblichkeiten. Genauere Angaben können Sie bei den jeweiligen IVD Regionalverbänden erfragen. Die Adressen und Telefonnummern finden Sie hier auf unserer Homepage unter „IVD regional“.
    Für Mietwohnungen darf der Makler nicht über 2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt. als Provision veranschlagen. Dies ist im Wohnungsvermittlungsgesetz geregelt.
    Ausnahme: Bei der Vermittlung von Sozialwohnungen darf der Makler keine Provision in Rechnung stellen

  • Sprendli sagt:

    Es gibt keine gesetzlichen Regeln. Verhandlung ist angesagt. 10% sind zu hoch



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