Welcome to Switzerland: Sprachenrecht im Zuwanderungsstaat [Broschiert]
Freitag, 9. September 2011, 05:22
Abgelegt unter: Allgemein

Nicht autochthone Sprachminderheiten spielen im schweizerischen Sprachenrecht – auch im neuen Sprachengesetz – kaum eine Rolle. Der Gesetzgeber hat aber auf die migrationsbedingt zunehmende Sprachenvielfalt im Bereich des Ausländerrechts reagiert. Er fordert in insgesamt wenig kohärenter Weise Sprachkenntnisse als Voraussetzung für ausländerrechtliche Bewilligungen. Kenntnisse einer Landessprache werden dabei zunehmend mit Integration gleichgesetzt, da diese im Gegensatz zu anderen Integrationsindikatoren scheinbar einer objektiven Überprüfbarkeit zugänglich sind. Die vorliegende Studie stellt diese Verpflichtungen zugewanderter Personen zum Spracherwerb dar und untersucht sie auf ihre Grundrechtskonformität. Eine sachgerechte staatliche Sprachenpolitik muss aber auch berücksichtigen, dass ein Teil der Wohnbevölkerung trotz allen Integrationsbemühungen über (noch) ungenügende Kenntnisse der Amtssprache verfügt. Untersteht daher auch der Staat Verpflichtungen gegenüber neu Zugewanderten, etwa spezifischen Übersetzungsoder Sprachförderungsverpflichtungen? Vorliegende Studie beantwortet diese Fragen u.a. für das Verfahrens-, aber auch das Gesundheits- und Bildungsrecht.


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