Was ist unter „getränkegeprägt“ zu verstehen?
Freitag, 9. April 2010, 12:10
Abgelegt unter: Regierung

In Bayern soll das Rauchen in Bierstuben und anderen kleinen Wirtshäusern nur dann erlaubt werden, wenn sie „getränkegeprägt“ sind.
Die Staatsregierung will eine Lockerung des Rauchverbots durchsetzen.


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!

  • frida sagt:

    vermute mal, d.h. dass in den bierstuben etc. wo ausschließlich getränke ausgeschenkt, und kein essen verkauft wird geraucht werden darf

  • LeoXXXX sagt:

    Das ist ja mal eine gute Frage! Das Wort gibt es nämlich bisher noch nicht in der deutschen Sprache. Anscheinend hat es sich irgendein Ministerialbürokrat ausgedacht, um sich die Mühe zu ersparen, den Tatbestand genau zu definieren.
    „Getränkegeprägt“ kann ja z. B. bedeuten, dass Getränke einen wesentlichen Teil des Umsatzes ausmachen (trifft auf ca. 90 % aller Gaststätten zu), vielleicht auch, dass Speisen dort nur einen kleinen Teil des Umsatzes ausmachen (wieviel?). „Getränkegeprägt“ könnte aber auch bedeuten, dass die Gaststätte gerade durch die ausgeschenkten Getränke ihr Gepräge erhält: Dann wären auch Burgerrestaurants „getränkegeprägt“, weil dort ja fast ausschließlich Softdrinks verkauft werden, während das Speisenangebot ja immer vielfältiger wird.
    Auf jeden Fall ist ein solches Gesetz mit dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatz unvereinbar. Deshalb ist es schon mal verfassungswidrig.
    Und auf keinen Fall könnte ein Gastwirt bestraft werden, weil er das Rauchen zugelassen hat, obwohl seine Gaststätte angeblich nicht „getränkegeprägt“ gewesen sei.

  • kartoffe sagt:

    Getränkegeprägt sind Lokale / Bars wo vorwiegend Alkohol ausgeschenkt wird, und wie es sich in einer solchen Atmosphäre gehört, darf hier auch geraucht werden, weil alle Anwesenden entweder selber rauchen oder Nichtraucher anwesend sind, denen es entweder egal ist wenn geraucht wird oder dann sowieso gar nicht erst erscheinen.
    Versuch mal in einem ländlichen Wirtshaus wo schon seit 250 Jahren über Generationen ein Stammtisch regiert, ein Rauchverbot einzuführen… die laufen amok!

  • Yen sagt:

    Wenn man da eher trinkt als ißt, also eher Bierstube mit Imbiß statt Restaurant, quasi Ecktreff und nicht vorrrangiig Restaurant, wo man dann rauchen kann.
    Und dann gibts ja viel dass man unter „Getränkegepägt“ verstehen kann. Alkoholiker, Brauereien, herstellende Betriebe von Fruchtsäften und Limonaden, Getränkehandel, Saftpressen, Zitronenquetschen, saufende Neger, durstige Australier, trinkende Farmer, nackiche Mädchen cocktailsaufend…

  • rosemary sagt:

    Ich glaube eher, dass man unter getränkegeprägte Lokalen jene versteht, die PRIMÄR Getränke verkaufen (Cafés, Kneipen) und nur nebenbei maximal Kleinigkeiten zum Essen anbieten. Solche eben, die gewerblich als Getränkelokal eingetragen sind.
    Restaurants sind im Gegensatz dazu Speiselokale. Ich deute das jedenfalls so.
    Ich kann mir vorstellen, dass das auch etwas mit der Lizenzierung des Lokals für Speisen, Getränke etc. zu tun hat.

  • Alfalpha *feels twelve again* sagt:

    Getränkegeprägt?…….Ach sooooo! Das heißt dann wohl, in den Bierstuben, wo die ganzen Schnapsleichen und Sturzbesoffenen rumhängen, darf gequarzt werden bis die Schwarte kracht! Weil die kriegen das eh nimmer mit! 😉



Einen Kommentar hinterlassen