Steuerrecht bei Auslandsimmobilien?
Mittwoch, 27. Januar 2010, 21:11
Abgelegt unter: Immobilien

Wenn man als Deutscher in Spanien ein Grundstück kauft, wo
muß man dafür Steuern zahlen? In Deutschland oder in Spanien?


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • pinata sagt:

    Hallo Paula,
    Du mußt da unterscheiden zwischen Steuern und Abgaben, die auf dem Grundstück liegen (Beispiel Grundsteuern, Grunderwerbsteuern etc), da bist Du in Spanien steuerpflichtig.
    Anders sieht es mit Gewinnsteuern aus. Die mußt Du in Spanien und Deutschland versteuern. In Deutschland werden allerdings die Steuern, die Du in Spanien bezahlt hast auf Deine Steuern angerechnet.
    Ein anderes Thema sind Erbschaftssteuern. Wie das ist, weiss ich nicht.
    Du mußt auf alle Fälle einen Steuerberater zu Rate ziehen.
    Gruß aus Hamburg
    Heinz

  • swissnic sagt:

    Im Prinzip ist es so, dass alle Steuern, welche irgendwie mit Immobilien zu tun haben, am Ort der Immobilie versteuert werden.
    Zumindest in Europa kenne ich da keine Ausnahmen.
    Bei Erträgen musst Du aber beachten, dass Dein Wohnsitzstaat auch ausländische Erträge berücksichtigt, um den Steuersatz zu bestimmen – dann jedoch wird der ausländische Nettoertrag aus Immobilien wieder rausgerechnet.

  • wuzy39 sagt:

    In Spanien natürlich.



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