Abgelegt unter: Schweizerfirmen
Nein, die Schweiz gehört genau wie Liechtenstein, Island und Norwegen zur EFTA (European Free Trade Associaton) und nicht zur EU.
Deshalb fallen für Waren, die aus der Schweiz eingeführt werden Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an. Wird die Ware „Frei Haus inkl. Zoll und EuSt. geschickt, zahlt alles der Absender. Ist aber nicht sinnvoll!
Ich würde empfehlen, dass der Empfänger in Deutschland (sofern es sich um eine Firma handelt und nicht um eine Privatperson) mindestens die EuSt. übernimmt, da er sich diese vom Finanzamt wieder holen kann.
Zu bemerken ist noch, dass bei der Frei-Haus-Sendung der Absender auch alle Frachtkosten übernimmt. Die vielen verschiedenen Handelsklauseln hier ausführlich zu erläutern, wäre zu umfangreich. Link dazu, wie oft Wikipedia, siehe unten.
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Annahme: Lieferung nach D
Korrekter Ablauf: Schweizer Firma liefert MWSt-frei. Bei der Einfuhr nach D fällt die deutsche MWSt an (Satz je nach Produktegruppe, gewöhnlich 16%), in seltenen Fällen auch eine Zollabgabe. Für die deutsche Firma ist diese deutsche MWSt gewöhnliche Vorsteuer.
nein, aber deutsche firma muss einfuhrzoll bezahlen