Rücktritt vom Vertrag?
Montag, 19. April 2010, 20:21
Abgelegt unter: Immobilien

Ich schreibe nun für einen Bekannten. Er ist mit einer Frau zusammen gekommen, die mit ihrem damaligen Partner ein Haus hatte. Das Haus ist renovierungsbedürftig und nicht abbezahlt. Der alte Partner ist ausgezogen und mein Bekannter hinein gezogen. Er hat vor einem Monat notariell unterschrieben. Nun will sie die Trennung.
Jetzt meine Frage: ich weiß, dass im Vertragsrecht eine Widerrufsfrist von vier oder sechs Wochen möglich ist. Wie ist das aber bei notariellen Verträgen und bei Immobilien?
Hat er hier eine Rücktrittsmöglichkeit? Gibt es die Möglichkeit vorzeitig zu verkaufen?
Er meinte, dass er min 10 Monate gebunden sei und das Haus vor Ablauf dieser 10 Monate nicht verkaufen könne.
Kennt sich hier jemand aus?


8 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Dana da Arcon sagt:

    All diese Dinge sind nicht gesetzlich festgelegt, man kann sie selbstständig entscheiden. Wir müssten den notariellen Vertrag kennen, um dir helfen zu können. Rate ihm zu dem Notar zu gehen, der den Vertrag gemacht hat, der kann ihm Auskunft geben.

  • bob sagt:

    Hier kann man nur einen Rat geben (auch wenn es leider nicht wenig Geld kostet) – zu einem Fachanwalt gehen denn nur der kann rechts sicher <- (extrem wichtig) beraten. Nichts ist gefährlicher als Halbwissen. Denn unter Umständen kostet der Anwalt weniger als eine Entscheidung die auf fehlerhaftem Wissen beruht. Ob er eine Rechtsschutzversicherung hat oder nicht ist total egal denn die springt in diesem Falle unter Umständen sowieso nicht ein. Aber in dem beschriebenen Falle brennt die Luft dein Bekannter sollte für den Gang zum Anwalt keine Zeit verstreichen lassen denn die gesetzlichen Fristen sind fest und da ist es egal warum ein Problem auftaucht.

  • horsch sagt:

    Da kann er gar nix machen! Ein Rücktrittsrecht von 2 Wochen gibt es nur bei Fernabsatzverträgen (Kauf im Internet oder Versandhandel). Nicht beim Grundstückskauf.
    Auch verwechselt er was mit den 10 Monaten.
    Verkaufen kann er jederzeit nur muss er, für den Fall, dass er Gewinn macht, diesen versteuern (Spekulazionssteuer), wenn der Verkauf innerhalb von 10 Jahren erfolgt und er nicht selbst die letzten 2 Jahre vor Verkauf selber drin gewohnt hat.

  • kiki-G sagt:

    ich denke diese frage kann dir nur ein anwalt mit einsicht in die verträge geben. es ist sehr vage hier eventuelle kündigungsfristen anzugeben..das hilft ihm ja nicht wirklich.
    aber ich verstehe auch nicht so ganz, WAS er denn notariell unterschrieben hat? ist er denn im grundbuch jetzt mit eingetragen oder was meinst du genau?

  • mausekat sagt:

    Er sollte den Notar fragen. Der hat Auskunftspflicht über alle Belange des Vertrags. Dafür bekam er Honorar.

  • schneewi sagt:

    Man sollte bei einem solchen Problem einfach mal zum Notar gehen. Der kann nachsehen, was das für ein Vertrag ist und welche Fristen vorliegen.
    Nachtrag: Du brauchst überhaupt nicht zu deiner Rechtschutzversicherung gehen! Geh einfach zu dem Notar, wo das Schriftstück aufgesetzt wurde. Mach es nicht komplizierter als es ist.
    Es muss im Übrigen eine Frist geregelt sein! Wie lang die ist müsst ihr dort erfragen!

  • Sprendli sagt:

    Eine Widerrufklauselgibt es nicht. Er kann zwar das Haus sofort verkaufen, aber mit erhöhten Steuern. Wenn er ein günszigen Preis erzielen kann soll er sofort verkaufen. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende…

  • Tina sagt:

    Hört sich ziemlich vertrackt an. Am besten kennt sich da wohl ein Fachmann aus. Wenn Du eine qualifizierte, günstige Beratung brauchst, schau zum Beispiel mal unter http://www.alege.de (haben mir auch schon geholfen :-)) oder frage bei deiner Rechtsschutzversicherung, falls Du eine hast, nach einer telefonischen Beratung. Dann wird es noch günstiger.
    Nachtrag:
    Die meisten Rechtsschutzversicherungen haben eine telefonische Anwaltsberatung, die in aller Regel auch im Beitrag inbegriffen ist. Aber ich denke, wenn es nicht Dich betrifft, dann wird es schwierig. Vielleicht hat dein Bekannter aber eine. Deinem Bekannten alles Gute mit dieser Geschichte!



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