Rückabwicklung immobilienkauf?
Mittwoch, 27. Januar 2010, 22:26
Abgelegt unter: Immobilien

Hallo,
ich habe beim Notar einen Kaufvertrag unterschrieben.
Jetzt kommt es raus dass die Stadt den Kauf nicht zugestimmt hat.
Grund :
1. Der Kaufer muss mindesten einen Eigenkapital von 26% (Ich bin auf eine 100%ige Finanzierung und diese Aussage stand nicht weder in der Expose noch in dem Kaufvertrag)
2. Das Grundstück gehört der Stadt und es besteht noch Rückstände die der Verkäufer bezahlen muss.
3. Der Eingegebene Erbbauzin im Kaufvertrag ist nicht 450,- EUro sondern 508,- Euro.
Da ich auf eine 100% Finanzierung angewiesen bin und wusste gar nicht von dem 26% E.K. will ich das Ganze rückabwickeln.
Meine Fragen :
1. Welche kosten kommen auf mich zu?
2. Bin ich daran Schuld daß den Verkauf nicht zustände gekommen ist?
3. Kann ich meine Makler Gebühre wieder anfordern?
Ich habe heute von der Verwaltung der Wohnung die Rechnung von Nebenkosten bekommen obwohl einen Schlüsselübergabe nicht stattgefunden hat.
4. Muss ich die Rechnung begleichen.
5. Darf der Verkäufer die Rückabwicklung verweigern?
6. Wie kann ich vorgehen wenn die passiert?
Lieber Grüße


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • dwgaf sagt:

    Das wird eine teure Angelegenheit vor Gericht!
    Leider wird nicht ersichtlich, wie hoch der Kaufpreis war. Aber bei einer Summe von 100.000 Euro Streitwert entstehen dir Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe ca. 12.000 Euro (1. Instanz), bzw. ca. 25.000 Euro (2 Instanzen), bzw. 40.000 Euro (3 Instanzen).
    Bei 250.000 Euro Streitwert erhöhen sich die Kosten auf 20.000, bzw. 40.000, bzw. 70.000 Euro.
    Meines Erachtens hast du gute Chancen, wenn du deine Aussagen belegen kannst. Ich kann mir eine derartige Schlamperei seitens der Stadtverwaltung zwar nur schwer vorstellen, aber wenn dem so ist, wie du hier geschrieben hast, kannst du vom Vertrag zurücktreten, da kaufentscheidende Voraussetzungen seitens der Stadt nicht erfüllt wurden.
    Oder ist die Stadt nicht der Verkäufer?
    Dann hat der Verkäufer etwas verkauft, was ihm nicht zu 100% gehört.
    Daher ist der Kaufvertrag anfechtbar, wenn der Verkäufer nicht darauf hingewiesen hat.
    Ich empfehle einen Fachanwalt für Grundstücks- und Vertragsrecht.

  • pinata sagt:

    Ich kann Dir nur eins raten — geh zum Anwalt. Wenn die Stadt ein Mitspracherecht hat, und die Zustimmung verweigert, ist kein Kaufvertrag zu stande gekommen. Aber irgendeiner hat da Aufklärungspflichten verletzt, sonst wäre es nicht zum Vertragsschluß vor dem Notar gekommen. Das kann Dir nur ein Anwalt durchboxen.
    @Hugo: Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht, das verkauft werden kann.

  • Hugo sagt:

    Da ist einiges wirr!
    Erbbauzins bedeutet KEIN Kauf des Grundstücks!
    Notar fragen!



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