Abgelegt unter: Haustiere
Die Reformierung des Schuldrechts und damit auch des Kaufrechts im Jahr 2002 hat bei den Hundezüchtern für erhebliche Verwirrung gesorgt. Muss ich jetzt wirklich zwei Jahre lang für Mängel an einem von mir verkauften Welpen haften? Wann liegt überhaupt ein „Mangel“ vor? Wieso unterscheidet das Gesetz zwischen „neuen“ und „gebrauchten“ Hunden? Was ist bei der Werbung für meinen Zwinger unbedingt zu beachten? Wie kann ich mich bei der Vertragsgestaltung bestmöglich vor Risiken schützen, und welche Vertragsform ist sinnvoll? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Autorin, Rechtsanwältin in einer Hamburger Kanzlei, in dieser Broschüre. Damit Welpenverkauf für Sie, den Hund und den Käufer reibungslos verläuft! 3., AKTUALISIERTE AUFLAGE 2007 mit vielen neuen Urteilen.
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