Kann ein schweizer b?r wenn er in deutschland wohnt sozialhilfe beziehen oder alg 2?
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Samstag, 17. April 2010, 05:56
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Hi, prinzipiell ja, doch kommt es darauf an, wie lange er schon in Deutschlang wohnt, wenn dies schon l?er ist, dann ja ….
…viel Spa?noch
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Sofern er einen rechtm?gen Aufenthalt in Deutschland hat und insbesonder eine Arbeitserlaubnis bekommt er auch Hartz IV. Allerdings sollte man bendeken, dass Voraussetzung f?ie Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (+ Arbeitserlaubnis) ist, dass man seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.
Mit anderen Worten: Ohne Job und ausreichendes Einkommen bekommt man gar keinen Aufenthaltstitel.
Wenn er vorher gearbeitet hat schon.Dann hat er auch Sozialabgaben gemacht.
Nein, da er kein Deutscher Staatsb?r ist.
Nachtrag: Es sei denn, er lebt seit 8 Jahren in Deutschland.
(Integrationskurse, etc. au?n vor gelassen, denn dadurch vek? sich die Dauer)
ich glaube nur Arbeitslosengeld…