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rein rechtlich spricht nichts dagegen.
klar müssten ein paar dinge beachtet werden, die allerdings vom dienstleister nicht nachzuprüfen sind (recht am eigenen bild, kinderpornografisches,… ->ich gehe einfach davon aus, dass das sowieso deinen moralischen standarts widerspricht).
was in den algemeinen geschäftsbedingungen geregelt ist musst du selbst nachlesen, der entwickler kann natürlich eigene richtlinien erheben.
letztlich wird aber kein mensch deine bilder zu sehen bekommen, oder darauf achten. die bilder werden von maschienen entwickelt, die bücher wohl ebenso gebunden. täglich laufen millionen fotos durch solche großlabore (in der regel werden diese labore von diversen anbietern genutzt, oft diverse schlecker, müller, rossmann und bertelsmann filialen der region plus das onlinegeschäft. da achtet nimand auf einzelne bilder, wenn es nicht gerade metergroße sonderdrucke sind.)
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Dein Problem: Du bist in der Pubertät, noch ein paar Jahre zur Volljährigkeit. Das ist natürlich, aber nicht mit den Gesetzten konform.
Laß es, geh mit FreundIn beim Wetter in Schwimmbad, viel besser!
wenn die Fotos von Personen über 18 sind kann Niemand was dagegen haben.
Könnte nur sein Du bekommst Ärger mit Deinem Freund/in.