…ist es nicht, wenn die gestohlenen kontodaten aus der schweiz..?
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Samstag, 10. April 2010, 04:43
Abgelegt unter: Regierung
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….für 2, 5 mio. von der bundes regierung gekauft werden, als hehlerei zu werten…??….macht sich da die regierung nicht auch strafbar…??
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Die Regierung braucht ihm doch nur einen Beratervertrag zu geben und schon ist die ganze Sache legal. Beratervertrag auf Gewinnbeteiligung.
Also wo ist das Problem?!
Mag sein Schäuble überlegt noch, weil er Informationen über seine Freunde bekommen könnte.
Rein rechtlich könnte es schon sein dass dieser Deal nicht legal wäre aber trotzdem würde ich ihn für richtig halten.Außerdem geht es ja nicht darum wer wieviel Geld in der Schweiz gebunkert hat sondern darum dass die daraus erzielten Zinsen/Gewinne von Deutschen in Deutschland versteuert werden müssen.
natürlich
es war den Varanwortlichen klar das sie Diebesgut kaufen
somit ist es schlicht und einfach Hehlerei,und somit strafbar
aber von seiten der Regierung nimmt man es eben mit der Gesetzgebung auch nicht so genau
Ja, der Ankauf gestohlener Sachen ist Hehlerei. Interessant wird es sein, ob dieses Beweismittel im Prozess gegen den Steuerhinterzieher verwertet werden kann. Da werden mit Sicherheit die Gerichte ganz schön zu knabbern haben.
Ich finde es schlimm …
Vorsicht Asteroideneinschlag!
Seit wann kümmert sich die Regierung um Recht und Gesetz?
Da kommt es auf diese Ungesetzlichkeit nun wirklich nicht mehr an.
Man rechtfertig sein handeln mit angeblicher Strafschuld anderer…zum lachen dieser Quatsch.
Die Frage wurde heute abend schonmal gestellt.http://de.answers.yahoo.com/question/ind…
Als ehrlicher Steuerzahler wünsche ich mir, dass die Regierung die Daten bekommt.
Aber vielleicht haben Schäuble und andere Angst, dass die Namen ihrer Freunde dabei sind.
Indirekt vielleicht, aber diese ganzen Steuersünder haben sich ja vorher strafbar gemacht, und so kann man das kleinere Übel hinnehmen und bekommt so das zigfache retour.
Gruß
Franky
natürlich,hehlerei ist hehlerei
Ja, aber offenbar stört das niemanden. Schließlich wäre das ja nicht die erste derartige Ankaufaktion.
kronzeugenregelung zum wohle der ermittlungen