Ist es möglich einen kleinen Hund zu halten wenn der Vermieter es nicht erlaubt?
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Montag, 1. Februar 2010, 21:27
Abgelegt unter: Haustiere
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Wohnen in einem Schsfamilienhaus und der Vermieter möchte keine Hunde obwohl ein Hund mit max. 1,5 kilo kein problem sein sollte! Er wäre nicht mal alleine daheim weil ihn miene Frau mit auf Arbeit nehmen könnte.
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Ein Hundeverbot bleibt ein Hundeverbot, da spielt die Grösse keine Rolle. Wer trotzdem einen Hund hält, riskiert die fristlose Kündigung. Und das ist auch gut so. Also: Zuerst NEUE Wohnung suchen und dann Hund anschaffen.
Nein, das ist nicht möglich, wenn es im Mietvertrag nicht steht.
ja man kan ein kleinen hund halten weil ein kleiner und als klein tier bezeichnet wird also der hund wäre ein meerschweinchen oder ein kanninchen und kein richtiger hund
Wann nichts in Mietvertrag gen aus mit Haustiere dann darfst du
Haben wir hier Privateigentum an Immobilien und Hausrecht der Besitzer oder Kommunismus,bzw.Diktatur des Tölenproletariats?
Es ist das Recht des Hausbesitzers zu entscheiden,ob und welches Viehzeug in seinem Besitz wohnen darf.
Von der Theorie her und dank einiger Gerichtsurteile dazu, gelten so kleine Hunde gar nicht wirklich als Hunde und dürfen sogar in Mietwohnungen gehalten werden, wo keine Tiere erlaubt sind.
Der Vermieter darf kleine Tiere nicht verbieten. Obwohl der Hund nicht in einem Käfig oder anderem Behältnis zu halten ist, kann der Vermieter diesen nicht verbieten.
Dazu gibt es etliche Gerichtsurteile.
Die andere und praktische Frage wäre allerdings, wie es dann mit dem Vertrauen des Vermieters aussieht. Er könnte einen anderen Grund finden euch dann los zu werden.
Ich würde das Risiko ehrlich gesagt nicht unbedingt eingehen. Es sei denn du bist bereit evtl spontan umzuziehen, weil es mit dem Vermieter nicht mehr klappt!
Das nächste Problem wäre, wenn der Kleine zum Kläffer wird (viele kleine Hunde neigen zu einem Kläfferdasein – wenn das auch mehr ein erzieherisches Problem ist). Dann habt ihr ruckzuck ein Problem mit Vermieter und evtl Nachbarn.
Von Gesetz wegen müssen andere Mieteinheiten und auch Vermieter Hundegebell höchstens 10min am Stück ertragen und nur ausserhalb der Ruhezeiten.
Sprich am besten mit deinem Vermieter und erklär ihm, dass ihr nur so einen kleinen Hund haben wollt, der auch kaum daheim sein wird. Der ist nicht mal so schwer wie eine Katze oder ein Kaninchen und wird wohl kaum mehr Schäden verursachen, als es ein Kaninchen tun könnte.
Genehmigungsfrei sind nur Kleintiere, die Definition hierzu lautet „Tiere, die unproblematisch in Aquarien und Käfigen zu halten sind“.
Ein Hund, auch ein kleiner, ist so nicht zu halten und unterliegt damit der Genehmigungspflicht durch den Vermieter.
Tut mir leid für Euch.
LG
Wenn es im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung (die ja meist Bestandteil des Mietvertrages ist) so drinsteht, dann habt Ihr Pech gehabt. Ihr könnt aber mal versuchen, eine schriftliche Einwilligung der anderen Mieter zu bekommen, dass diese sich nicht gestört fühlen würden.
Meistens erlauben Vermieter die Hundehaltung allerdings nicht, weil sie Schäden bzw. erhöhte Abnutzung an der Mietsache befürchten (Fußboden etc.). Dann nützt auch das Einverständnis der anderen Mieter nichts, dann müsst Ihr umziehen!
Verboten ist Verboten,
Sie brauchen eine Schriftliche Einverständnis Erklärung zum Mietvertrag.
oder ihr Vermieter nimmt den Vierbeiner im Mietvertrag auf.
Da es aber Verboten ist.
Ziehen Sie Aus.
Und schaffen Sie sich in der Jetzigen Wohnung keinen Liebling an.
Den Sie nachher wieder Abgeben müssen.
Wenn Dir der Vermieter keinen Hund erlaubt darfst Du Dir auch keinen kleinen Hund anschaffen. Wenn Du es trotzdem machst ist das ein Kündigungsgrund.
Da gibt es eine ganz simple Lösung. Lese den Mietvertrag. Wenn darin nicht steht, dass Hunde verboten sind, kannst du ohne weitere Probleme einen Hund halten.. wenn darin steht, dass Hunde verboten sind, würde ich es lieber lassen oder hast du sicher bald Ärger am Hals.
Liebe Grüße.
Paddl.
Hallo Stephan, bei einem soo kleinen Hund gibt es Gesetzeslücken. Aber ist es sinnvoll? Wird es dann evtl doch des Hundes unnötigen Stress oder gar eine Wohnungskündigung geben. Die Gefahr, das der Hund dann wieder weggegeben wird, ist groß. Sprich vernünftig mit Deinem Vermieter, vielleicht gibt es ja doch eine Lösung! Alles Gute für Euch.
LG Susanne
Lesenswert folgender Link – zu lange für hier:
„Das Merkblatt Nr. 33: Tierhaltung in der Mietwohnung“
Vielleicht meinst Du einen Chihuahua aber wie auch immer. Hund bleibt Hund, auch wenn er 1,5Kilo wiegt. Was sollte denn daran anders sein? Nur weil er klein ist oder wenig wiegt? Er bellt auch, er muß ständig raus. Er macht auch Dreck. Solltet Ihr Euch trotzdem einen Hund zulegen, denn spätestens die Nachbarn erfahren es, müßt Ihr aus Euerer Wohnung oder den Hund wieder abgeben.
Das ist doch jetzt schon zum scheitern verurteilt und es wäre schade für den Hund. Wenn Ihr jetzt schon so unüberlegt handeln wollt, wechselt erst die WOhnung und kauft dann einen HUnd.
PS: @Rammstein,
was ist denn das für ein Blödsinn? Ein Kleinhund geht als Meerschweinchen durch?
Seit wann bellen Meerschweinchen und seit wann geht man mit denen „Gassi“? Hä? So ein Quatsch. Hund bleibt Hund und bei Kleinsthunden kommt es auch auf den Vermieter an wie er entscheidet.
Wir haben selbst einen Chihuahua und es stand im Mietvertrag “ Keine Haustiere“ ! Wir haben das mit dem Vermieter geklärt und unseren Mitmietern und wir dürfen jetzt einen halten.
Nein ,du brauchst die Zustimmung.