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habe einen 2 Jahre Mietvertrag unterschrieben , möchte aber nun ausziehen. Nachmieter habe ich schon. Nun hat meine Immobilienfirma gesagt , das ich eine Monatsmiete + steuern zahlen müsste , als Aufwandsentschädigung für den Vermieter. Stimmt das? Habe noch nie davon gehört!
Auch habe ich einen schlimmen Schimmelbefall am fenster und möchte deshalb schnellstmöglich raus. Hausmeister habe ich schon bescheid gesagt und nun wurde es einer Firma weitergeleitet.
1.frage: Muss ich die „Strafgebühr“ zahlen?
2. Frage: Muss ich mich überhaupt weiter um den Schimmel kümmern? Möchte in 2 Wochen schon raus aus der Wohnung und in die Neue rein. Bzw. ist es eigl. ein Grund fristlos zu kündigen? Wohne erst seit 4 Monaten in der Wohnung und das fensterholz ist schon richtig weich und richtig lüften tue ich auch! das fenster schließt auch gar nicht richtig ab und es zieht.
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :/ denn ich habe das Gefühl , das ich voll übers Ohr gehauen werde.
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Ich hoffe, Du hast die Kündigung nicht nur dem Hausmeister mitgeteilt, sondern schriftlich per Einschreiben an den Vermieter geschickt! Ferner muss Dein Vermieter dafür sorgen, dass der Schimmel entfernt wird. Für alles weitere wende Dich an den Mieterschutzbund in Deinem Ort!
Rechtsauskünfte sind ein schwieriges Terrain – und ganz besonders
im Mietrecht.
Es kommt noch hinzu, dass Du viele Informationen gibst (gut), dass
aber noch mehr Infos notwendig sind. U.a. müsste ich den Miet-
vertrag sehen, wenn ich Konkretes sagen sollte.
Einstweilen ist die Antwort von @ Peter K jene, die der Realität am
nahesten kommt.
Ergänzend zu @Peter K fällt mir noch ein, dass Du den von Dir ge-
suchten Nachmieter fragen solltest, ob er schon seinen Mietvertrag
abgeschlossen hat. Wenn nein, sollte er es schnell machen.
Denn: Deine Situation verändert sich erheblich, wenn ein neuer
Mietvertrag abgeschlossen wäre. Dann hätte Dein Vermieter
keinen Schaden (weil er ja mit einem Nachmieter einen Vertrag
geschlossen hat) und kann dann auch keine „Aufwandsentschädigung“
verlangen.
Diese „Strafgebühr“, wie Du sie nennst, ist in der Tat Abzocke. Aber –
wenn privat vereinbart – eben möglich. Und manchmal das „kleinere
Übel“, um aus einem Vertrag zu kommen. Aber – noch einmal: die
Situation würde sich verändern, wenn der neue Mietvertrag mit dem
Nachmieter abgeschlossen ist.
Im übrigen könntest Du von dieser Immobilienfirma auch eine
schriftliche Bestätigung verlangen, dass der Vermieter so eine
„Strafzahlung“ verlangt. Wäre nicht das erste Mal, dass ein
Hausverwalter das eine oder andere in die eigene Tasche steckt.
Und belämmert guckt, wenn man eine schriftliche Bestätigung
fordert.
Fristlos kündigen ist bei akuter Gesundheitsgefahr grundsätzlich möglich –
aber leider wird es gleich nach dem Grundsatz schwierig. Weil: Nachweis!
Und bei Schimmel gibt es da eine ganze Bandbreite unterschiedlicher
Entscheidungen von bundesdt. Gerichten. Besser werden die Chancen,
wenn Du von Deinem Arzt eine Bescheinigung bringen kannst, dass
Deine Atemwege etc. durch den Schimmelpilz besonders gefährdet
sind (kann der Arzt schon bei häufigen Erkältungen bescheinigen)
Du siehst schon – sorry – auch bei meiner teilweise wachsweichen
„ja, aber“ – Antwort, dass die Materie eine schwierige ist.
Desöfteren ist im Mietrecht ein „kurzer Schmerz“ günstiger als eine
lange mühselige Auseinandersetzung, an der vor allem Rechtsan-
wälte und Gutachter verdienen.
Noch eines: Bitte unbedingt die Schäden in der Wohnung dokumentieren
mit Fotos und Zeugenaussagen. Könnte noch mal wichtig werden.
Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate und wenn du einen Vertrag auf 2 Jahre abgeschlossen hast, dann kannst du froh sein, wenn dich der Vermieter für eine Monatsmiete „Aufwandsentschädigung“ aus dem Vertrag rausläßt. Er muß deinen Nachmieter nämlich nicht akzeptieren und kann dir weitere Monatsmieten aufbrummen, wenn es ganz übel läuft, dich sogar zur Erfüllung des Vertrages zwingen.
Was das Fenster angeht: das vergammelt nicht in nur 4 Monaten, das können sie dir nicht anhängen. Aber: wenn du nicht mitspielst, dann werden sie es vielleicht versuchen und wenn die Angelegenheit vor Gericht geht, dann hast du mächtig viel Sch…. am Bein. Ich fürchte, du mußt in den sauren Apfel beißen.
Wenn der Nachmieter vom Vermieter angenommen wird, kannst du aus dem Vertrag entlassen werden. Schimmel oder Mängel müssen dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden. Sind Mängel nicht selbst verschuldet kann man die Miete mindern. Bei Schimmel ist der Vermieter beweispflichtig.
Es ist etwas naiv zu denken, dass man einen Mietvertrag mit einem Kündigungsverzicht für 2 Jahre unterschreibt und dann innerhalb von 2 Wochen aus dem Vertrag entlassen zu werden.
1. Du hast Anspruch darauf, daß die Sondergebühr spezifiziert wird –
2. Aufgrund der rechtlichen Situation hast Du in der Tat die schlechteren Karten, wenn Du diese
Kosten nicht akzeptieren willst oder kannst, weil der Vermieter nicht unbedingt den Nachmieter
akzeptieren muß – also dann schlimmstenfalls weitere Mieten bis Ende der Kündigungsfrist
anfallen –
3. grundsätzlich ist es bei Schimmelpilzbildung so, daß sich Mieter auf ordnungsgemäßes Heizen und Lüften berufen, also einen Sachmangel am Gebäude – Vermieter hingegen immer das Gegenteil behaupten – So lange diese Sachlage ungeklärt ist, ist ein Schadensersatzanspruch des Vermieters dem Grunde nach gerechtfertigt –
Wenn Du mit einer Miete diese Sache ein für allemal abschließen kannst, würde iches machen –
Eventuell zu Deiner Absicherung noch ein kleines Schriftstück – Mit der Zahlung sind alle gegenseitigen Ansprüche – bekannt oder unbekannt – abgegolten – Unterschriften Mieter/Vermieter-
viel Erfolg