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Letztens hat mir ein Gassibekannter was erzählt, das ich hier mal nachfragen muss.
Er meinte, dass Hunde in einer Wohnung trotz Haustierverbot gehalten werden kann, wenn er nur zu Besuch ist (in Pflege von Bekannten oder sowas) – also kurzfristig. Dann könnte man ihn für paar Stunden aus dem Haus schaffen und einen neuen Besuch inszenieren. Somit wäre das ja ein Hundehalten, wogegen der Vermieter nichts sagen könnte. Ist ja nur zu Besuch.
Ich dachte, das geht nie!
Jetzt habe ich in einem anderen Beitrag gelesen, dass Besucher bis drei Wochen geduldet werden müssen, ohne Meldung. Wenn diese dann 12 Stunden ausser Haus sind, können sie dann wieder als neuer Besuch empfangen werden.
Ist das echt auch auf Tiere übertragbar?
Ich weiß, dass Arbeits-, Therapie- und Blindenhunde erlaubt sein müssen. Ich weiß auch, dass ein Vermieter einen Hund dulden muss, wenn er bereits andere Hunde im Haus duldet.
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Das Thema Haustierhaltung ist sehr umstritten und die Gerichte urteilen bislang unterschiedlich.
Zunächst einmal ist die Wirksamkeit der jeweiligen Klausel bezüglich der Haustierhaltung zu überprüfen. Manche Formulierungen sind ungültig.
Soweit aber die Hundehaltung wirksam ausgeschlossen wurde bzw. von der schriftlichen Zustimmung des Vermieters abhängig ist, darf auch ein Pflegehund nicht einfach gehalten werden.
Das AG Frankfurt geht z. B. davon aus, dass ständiger Hundebesuch (inkl. Übernachtung des Hundes) mit einer Hundehaltung des Mieters gleichzusetzen ist, was zur Folge hat, dass der Vermieter das Vertragsverhältnis kündigen kann.
Aber wie gesagt, das Thema ist umstritten. Es mag Gerichte geben, die die Sachlage anders beurteilen.
Was allerdings klar sein dürfte, dass die Regelungen für „menschlichen“ Besuch nicht anwendbar auf die Haltung eines Pflegehundes sind.
Übrigens ist es auch umstritten, dass der Vermieter einen Hund dulden muss, wenn er anderen Mietern die Haltung erlaubt hat. Der Großteil der Gerichte geht aber davon aus, dass dies unter die Vertragsfreiheit des Vermieters fällt und er von Fall zu Fall und ohne Begründung entscheiden darf.
also, ich habe einen hund aus dem tierheim der gepfelgt werden musste. er gehörte ja nicht mir und somit musste ich auch nix sagen. er war ja nur auf pflege.
das darf mir keiner verbieten! denn es darf dir niemand verbieten ein tier zu halten. es darf nur der wunsch gegen eine tierhaltung gesagt werden. darüber gibt es sogar gerichtsurteile.
ich habe nach 8monaten meinen vermieter gefragt wie es ist mit der hundehaltung. er war dagegen. ok, dann ziehe ich aus! der hund ist für mich ein stück lebensqualität und das lasse ich mir nicht nehmen.
wie will dich dein vermieter kontrollieren wenn er nicht in deiner nähe wohnt? solange es keinen streit mit den nachbarn gibt musst du nicht gleich was sagen. irgendwann aber schon
Im ersten Augenblick würde ich sagen, dass hier das Thema „zu Besuch“ arg strapaziert wird. Andererseits weiß man nie genau, wie das in der Rechtssprechung entschieden würde. Zum Thema Tierhaltung steht aber genau heute ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes an. Vielleicht wissen wir ja heute Abend mehr?
Das ist ein ganz großzügige Auslegung.
Bei einem Rechtsstreit vor Gericht bist Du dann der zweite Sieger.
Im Grunde hast Du damit schon Recht, allerdings ist der Ärger dann mit Sicherheit vorprogrammiert, vor allem, wenn Du böse Nachbarn besitzt!