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Auf dem europäischen Kontinent nimmt die Schweiz eine Sonderstellung ein: Sie ist umgeben von Mitgliedstaaten der EU und des EWR, aber selbst kein Mitglied dieser beiden Gemeinschaften. Das eröffnet der Schweiz einerseits die Möglichkeit, sich in Europa weitgehend autonom und unabhängig von europäischen Maßnahmen zur Koordinierung der nationalen Steuersysteme zu positionieren. Damit einhergehend ist aber auch eine Inanspruchnahme der europarechtlich garantierten Grundfreiheiten namentlich der Kapitalverkehrsfreiheit, die auch in Bezug auf Drittstaaten wie die Schweiz gilt, nur eingeschränkt möglich. Andererseits ist es der Schweiz mit dem Abschluss und dem Ausbau bilateraler Verträge jedoch gelungen, sehr enge Beziehungen zur EU aufzubauen. Dementsprechend ist das Verhältnis insbesondere der Europäischen Unternehmensbesteuerung zu Drittstaaten, wie der Schweiz, das in einem Spannungsfeld zwischen Steuerwettbewerb und Steuerregulierung steht, von besonderer Bedeutung sowohl aus Sicht der Schweiz als auch der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Vor diesem Hintergrund wird zunächst analysiert, welche steuerrechtlichen Regelungen für schweizerische Direktinvestitionen im europäischen Ausland von Bedeutung sind. Anschließend wird das besondere steuerliche Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU unter Berücksichtigung der europarechtlich garantierten Grundfreiheiten und der zwischen der Schweiz und der EU geschlossenen bilateralen Abkommen aufgezeigt. Abschließend wird die Wettbewerbsfähigkeit des Steuerstandorts Schweiz im europäischen Steuerwettbewerb beurteilt, indem Standortvorteile analysiert, bestehende Defizite des Steuerstandorts Schweiz aufgezeigt sowie aufbauend darauf Möglichkeiten für eine künftige Ausgestaltung des schweizerischen Steuersystems entwickelt werden.
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