Eine Monarchie ohne Verfassung und mit Staatskirche in der EU?
Freitag, 9. April 2010, 11:14
Abgelegt unter: Regierung

Was ist davon zu halten?
((Sollten wir die ‚reeducation‘ und ‚reorientation‘, die in Deutschland nach dem Krieg durchgeführt wurde, nicht einmal (zurück)führen nach z. B. Großbritannien?))
(Provokant gefragt, aber streng im Sinne eben jener Besinnung auf Demokratie und Freiheit.)
In GB gibt es nur eine de-facto-Verfassung, aber das Königshaus kann die Regierung absetzen, es verzichtet bloss seit Jahrhunderten darauf, es steht also noch alles auf der Kippe. Sie könnten, wenn sie wollten, und das finde ich fragwürdig…
Und ein(e) König(in), der/die gleichzeitig Kirchenoberhaupt ist, widerspricht das nicht der Trennung von Staat und Religion?
Gibt es nicht in der EU gewisse Bedingungen an die Mitgliedsländer bezüglich der Demokratie etc.? Müsste sie da nicht ‚Druck‘ machen, bis endlich klare Verhältnisse herrschen?


2 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • bikerpit sagt:

    Dann must Du auch Luxemburg nennen – denn der Grossherzog kann die Regierung auch absetzen.

  • Tintenfi sagt:

    Die Queen in Großbritannien macht quasi den gleichen Job wie hier in Deutschland Horst Köhler – repräsentieren…
    Vergleiche auch:
    Die konstitutionelle Monarchie ist eine Sonderform der Monarchie, in der die Macht des Fürsten oder Königs durch eine geschriebene Verfassung (Konstitution) mehr oder weniger stark eingeschränkt wird.
    Es existiert in der Regel ein Parlament, das die Gesetzgebung entweder allein oder in Kooperation mit dem Monarchen wahrnimmt. Die Entlassung der Regierung bleibt in konstitutionellen Monarchien dem Herrscher überlassen (z. B. im Deutschen Reich 1871-1918), wenn es Aufgabe des Parlaments ist, wird diese Staatsform dann parlamentarische Monarchie genannt. Steht es laut Verfassung sowohl dem Monarchen als auch dem Parlament zu, die Regierung abzusetzen, so handelt es sich um eine Mischform. So ist dies z. B. im Vereinigten Königreich der Fall. Abgesehen von den Kleinstaaten Andorra, Liechtenstein, Monaco und dem Staat der Vatikanstadt sind die heute in Europa existierenden Königreiche und Fürstentümer parlamentarische bzw. zumindest konstitutionell-parlamentarische Monarchien.



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