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Ich erkläre erstmal unsere Situation: Meine Mutter bekommt ALG II. Bei irgendeinem Antrag hat sie Unterlagen vergessen, dann wurde die Miete nichtmehr gezahlt. Räumungsklage haben wir schon am Hals und der Vermieter lässt auch nicht mehr mit sich reden. Vorraussichtlich am Montag schon kommt der Gerichtsvollzieher mit seinen Leuten und räumen uns die Wohnung aus.
Wir telefonieren nur rum (ARGE, Amt für Soziale Dienste, Caritas) aber keiner konnte uns bisher eine Wohnung vermitteln.
Bei Verwandten unterzukommen ist auch mehr als problematisch.
Wohnungen gibt es wie Sand am Meer jedoch laufen diese oft über Immobilienfirmen die es zwar gerne sehen, dass das Geld 100%ig von der ARGE kommt aber Schufaeinträge wollen die nicht sehen.
Wegen blöder Altschulden kriegt man hier einfach keine Wohnung!
Wisst ihr woran wir uns noch wenden können?
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An die Diakonie! Die gibt es in jeder großen Stadt und steht nicht nur in der Wohnungs – sonder auch in der Schuldenfrage mit Rat und Tat zur Seite! Dort wird man nicht alleine gelassen!
Hallo,
wenn das so ist, wie Du das schilderst (was ich nicht glaube) ist das rechtswidrig.
Ihr habt doch bestimmt eine Mahnung und so bekommen, als die erste Miete nicht gezahlt worden ist.
Wenn Du keine andere Unterkunft, also auch keine Unterkunft die von der Stadt gestellt werden muss, bei einer Räumungsklage bekommst, musst Du Dir das von der Stadt bescheinigen lassen (heute noch). Also Bescheinigung das keine Unterkunft zugewiesen werden kann. Dann zum Gericht, eine einstweilige Verfügung erlangen (mit Bescheinigung der Stadt). Die weisen Dich dann in die alte Wohnung wieder ein bis eine Sozialunterkunft gestellt werden kann.
Hier in Braunschweig gibt es für Menschen in Eurer Situation folgende Regelung:
Wer von akuter Wohnungslosigkeit bedroht ist und das auch nachweisen kann (das könnt Ihr ja), MUSS von den Wohnungsbaugesellschaften, die der Stadt zu mindestens 50% gehören, eine Wohnung zugewiesen bekommen. Auch mit negativer Schufa!
Das Problem in diesem Moment ist nur, daß die meistens keine Wohnungen frei haben, die der ArGe genehm sind. Aber es ist einen Versuch wert. Vielleicht ist bei Euch die Regelung ja ähnlich?
Gruß aus Braunschweich
Johannes
PS: An meinen Vorschreiber:
Sobald die Räumungsklage eingereicht ist, kann die Kündigung NICHT mehr rückgängig gemacht werden. Außer durch den Vermieter selbst, aber der wird wohl eher den Teufel tun als das. Auch nicht durch Zahlung des ausstehenden Mietzinses.
In diesem Fall wird die fristlose Kündigung nur in eine fristgemäße Kündigung umgewandelt!
In dieser Situation wird es sicherlich schwer werden, eine Wohnung zu finden. Doch ich denke mal, da wird mehr vorgefallen sein. Nur weil man bei Antragsabgabe ein paar UNterlagen vergessen hat droht nicht gleich eine Räumungsklage. Wie wäre es nach einem vertrauenswürdigem Privatvermieter zu suchen, der ggf. Verständnis für die Situation hat? Mit denen kann man meißtens besser reden als mit den Mitarbeitern großer Wohnungsgesellschaften.
Habt ihr euch schonmal an das Sozialamt gewand?
Es tut mir sehr leid für euch, daß das Jahr so beginnt. Meine Vorredner haben ja schon einige Tips gegeben. Meiner lautet: Es gibt Dinge, die man grundsätzlich nicht per Telefon regelt … sondern in einem persönlichen Gespräch klärt. Also macht euch schnellstens auf die Socken zum Amt und klärt das mit den Unterlagen in einem vertraulichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter. Ein Gespräch mit dem Gerichtsvollzieher hätte auch helfen können = ämterübergreifend.
(Und da die Räumungsklage schon durch ist, habt ihr viel Zeit mit Nichtstun vertan. Meine persönliche Meinung. Nicht böse sein.)
Der Gerichtsvollzieher kommt erst nach einem Urteil. Bis es zu einem Urteil kommt gehen mindestens 6 Monate ins Land. Ihr hattet also mehr als 6 Monate Zeit eine Lösung zu finden. Hättet Ihr den Mietrückstand mit Hilfe des Amtes bezahlt, wäre die Kündigung hinfällig. Das ist gesetzlich, da muss man mit dem Vermieter nicht reden.
@rochnRoll… Selbst bei der Verhandlung der Mietrückstand bezahlt wird, ist es schon vorgekommen, dass der Richter aus diesem Grund keine Räumungsklage ausgesprochen hat. Es kommen dann aber die Gerichtskosten hinzu.
Wenn der gerichtsvollzieher zur Räumung kommt bekommt Ihr warscheinlich eine Notunterkunft.
Unbedingt nochmal mit dem Sozialamt reden oder einer Stelle die Obdachlosen hilft.
Steht im Internet .
Zur Diakonie gehen??