Deutsch-Passage ins Grundgesetz?
Samstag, 10. April 2010, 01:04
Abgelegt unter: Regierung

und u.a. Merkel ist dagegen!!!
,,,
Die CDU will die deutsche Sprache durch das Grundgesetz schützen. Die Mehrheit der Delegierten des CDU-Bundesparteitages beschloss am Dienstag in Stuttgart, das Bekenntnis «Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch» in der Verfassung zu verankern. CDU-Chefin und Bundeskanzlerin Angela Merkel stellte sich gegen den Vorstoß. Auch in den anderen Parteien stieß der Vorschlag der Christdemokraten auf Ablehnung.
DAS liebe Leute ist unsere Regierung !!!
Nicht, dass ich CDU-Fan wäre, aber der Vorschlag war schon längst überfällig.
Nur, kann man einer Regierung noch trauen, die sich so offen gegen die eigene Kultur (Ja! Sprache ist Kultur!!!) und damit gegen das eigene Volk stellt?


9 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • almagest sagt:

    Gestatte eine Anmerkung vorweg. Du hast im Text versehentlich „Verfassung“ geschrieben. Korrekt muss es natürlich „Grundgesetz“ heissen.
    Eine Verfassung hat die BRD nicht.
    Auch wenn manche verfassungsrechtlich nicht besonders bewanderte Personen wie z. B. unser Bundespräsident – behaupten, dass das Grundgesetz unsere Verfassung sei.
    Mehr dazu siehe ganz unten.
    Zum Thema:
    Ich begrüsse diesen Vorschlag!
    Dein Beitrag hat folgende Fragen aufgeworfen:
    a) Warum steht so ein Passus nicht schon längst im Grundgesetz drin?
    b) Warum haben manche Politiker etwas dagegen? Es sollte doch die selbstverständlichste Sache der Welt sein.
    c) Können wir daraus etwa auf eine latent deutschfeindliche Grundeinstellung dieser Politiker schliessen? (Siehe Claudia Roth).
    Zum Thema Verfassung versus Grundgesetz:
    ————————————–…
    siehe Link: http://www.bwl-bote.de/20031030.htm
    ————————————–…
    Ein wenig bekannter Umstand ist, daß das Grundgesetz selber sagt, daß es weder eine Verfassung ist, noch vom Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen und in Kraft gesetzt wurde. Deutschland besitzt also nach wie vor keine Verfassung, 13 Jahre nach der Einheit und fast 60 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges.
    Art. 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes] Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Den letzten Artikel des Grundgesetzes muß man mit Bedacht lesen, und durchdenken. Dann offenbaren sich zwei Umstände, die in der täglichen Diskussion normalerweise nicht zu finden sind: Zunächst schließen wir nämlich, daß das Grundgesetz keine Verfassung ist, denn Art. 146 GG sagt ja, daß das Grundgesetz außer Kraft tritt, wenn eine vom Deutzschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung in Kraft tritt. Da das Grundgesetz aber noch gilt, kann es keine Verfassung sein.
    etc. (siehe Link).

  • N - Lothringer Bur sagt:

    Jein
    Deutsch ist in der Tat die Amt- und Volkssprache der Bundesrepublik allerdings leben in Deutschland auch Sprachminderheiten die jedoch keine Ausländer sind und für die keinen Assimilierungsbedarf steht. Zum Beispiel leben in Deutschland dänischsprachige, friesischsprachige und sorbischsprachige Bundesbürger für die eine solche Änderung vom Grundgesetz zu Schwierigkeiten führen könnte. Diese Minderheiten stellen kein Gefahr für die Bundesrepublik und ihre Einheit. Beim Verlust dieser Sprachen droht jedoch (und das auf einer Europäischen Ebene) die Gefahr eines Kulturverlust.
    Vielmehr sollte man darauf achten dass Bürger der BRD und in der BRD lebenden Ausländer die Deutsche Sprache beherrschen.
    Das eigentliche Problem ist die Entwicklung einer zweiten Gesellschaft von Ausländer die nicht miteinander auf Deutsch kommunizieren und aus diesem Grund von der grossen Mehrheit der Gesellschaft auschgeschlossen sind. Sollte dabei ein Absatz im Grundgesetz helfen ? darüber bin ich etwa skeptisch
    Als Elsässer bin ich 30 Jahre lang ein Opfer eines solchen Gesetz in der französiche Verfassung gewesen und sehe obwohl ich politisch rechtsorientiert bin solche Gesetze nur als faschistischen Populismus. Ich wünsche keinem Mensch ein solches Gesetz.
    Da ich bald die Amerikanische Staatsangehörigkeit auch besitzen werde wollte ich erwähnen dass von den positive Aspekte Amerikas (ja es gibt welche) das Nichtbestehen einer Amtsprache mir viel mehr Freiheit anbietet wie bei mir in meiner Heimat.

  • littlero sagt:

    ok. i folowed someoe else here and my german is not good, but;
    what are you doing with a name like that? are you Irish? why use that name otherwise?
    i am deeply suspicious of a phrase like „DAS liebe Leute ist unsere Regierung“
    we are all one species, brother. even the neanderthals were our brothers rather than our cousins.

  • sagt:

    Die Passage „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch“ muss unbedingt in der Verfassung verankert werden.

  • Radiorei sagt:

    @Elf Eimer
    Wenn Dir die deutsche Sprache nicht passt, warum wanderst Du dann nicht aus? Englisch sprechen kannst Du auch bei den Kängurus.
    Den Vorsclag, die deutsche Sprache im GG zu verankern, kann ich nur begrüßen

  • Mutter Schagalla sagt:

    Es ist sicherlich jedem geläufig, das die Kultursprache Deutsch auch die Sprache des deutschen Volkes ist und sein wird. Egal wieviele Grüne Huren dagegen wettern!

  • hase7771 sagt:

    Dringend erforderlich !!

  • Berkan T sagt:

    Meiner Ansicht nach ist dies überflüssig und Protestant!

  • Elf Eimer wg Zensur abgemeldet! sagt:

    Ich bin dagegen!
    Wir hätten mehr davon, wenn wir Deutsch völlig abschaffen würden und Englisch zur neuen Sprache von Deutschland machen.



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