Darf man das Recht brechen um es zu verteidigen ?
Freitag, 9. April 2010, 15:27
Abgelegt unter: Regierung

Als Beispiel; die Regierung der Vereinigten Staaten bricht z.Zt. das ganz klar internationales Recht in Guantanamo Bay/Kuba, um die Welt vor dem ‚internationalen Terrorismus‘ zu schützen. Die Gefangenen dort werden unter folterähnlichen Umständen schlimmer als Tiere gehalten, mit Kapuzen über dem Kopf, selbst bei 30 Grad Hitze und was hinter verschlossenen Gefängnistüren geschieht, kann man nur ahnen. Ihnen wurde jegliches Recht zunächst einmal abgesprochen. Ein anderes Beispiel gab es vor ein paar Jahren, als in der BRD Kriminalbeamte in einem Entführungsfall den Beschuldigten mit unrechtmässigen Mitteln zur Herausgabe der Information zwangen, wo sich das Opfer aufhält. Damals ging es um Kindesentführung – die genauen einzelnen Fälle sind jetzt eher nebensächlich. Die ganz allgemein gehaltende Frage; Darf man das Recht brechen um an Informationen zu gelangen, die das Recht verteidigen ?


12 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • yuppiduu sagt:

    Nein.
    Eigentlich so dermaßen Nein, dass man es nicht erklären müssen sollte, aber weil tatsächlich manche Merkbefreite „Ja“ sagen begründe ich es noch:
    Auch wenn der Vorwurf schlimmster und schwerster Straftaten im Hintergrund steht, auch wenn der Erfolg sozusagen Posthum das Verbrechen des Staates zu rechtfertigen scheint, so steht die Freiheit des nicht rechtskräftig verurteilten Bürgers unendlich viel höher als ein Ermittlungserfolg.
    Es wird IMMER nicht aufgeklärte Verbrechen geben, Straftäter werden immer unter uns sein. Natürlich ist es das Ziel, möglichst viele zu schnappen. Aber nicht um den Preis der Freiheit aller.
    Ich wünsche jedem, der hier mit „Ja“ gestimmt hat die Phantasie, sich vorzustellen, das ER bzw. SIE diejenige wäre, die unschuldig gefoltert wird.
    Abschließend: wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Diesen Widerstand kann man oft auch leisten, ohne den Rahmen der geltenden Gesetze zu verlassen und auch im Kleinen.
    Nachtrag:
    Ich wäre über alle Maßen erleichtert, wenn der Europäische Gerichtshof das Urteil „Kassiert“. Nicht weil ich finde, dass der angeklagte die Freiheit verdient hätte, sondern weil der Weg, auf dem wir zu der Erkenntnis gekommen sind, alle daran beteiligten zutiefst blamiert hat. Und alle die diesen Weg gutheißen mit dazu.
    @Tom: „das Gesetze auch noch den „Verbrechern“ helfen und das kann nicht der Sinn sein. “
    Gesetze werden für alle erlassen, ansonsten wären sie nutzlos. Sie regeln für alle verbindlich, wie das Zusammenleben geregelt wird. Ausnahmen sind nicht legitim.
    „Es haben die Mittel und Wege eingesetzt zu werden die Verbrechen verhindern oder aufklären. Ein Staat darf sich nicht auf dem Kopf rumtanzen lassen.“
    Auch dass du z.B. wegen einem Gerücht lückenlos überwacht wirst? Auch das du auf Verdacht hin gefoltert wirst, weil du zufällig ins Fahnungsraster passt? Hoffentlich passierts dir, hoffentlich nicht in Deutschland.
    „Jeder der hier nein sagt sollte sich überlegen wenn zB seine eigene Familie betroffen wäre und nur ein nicht legales Handeln dazu führen könnte seine Familie zu „retten / befreien““
    Und die Variante, dass staatliches Verhalten keiner Regulierung unterworfen ist, würde die Welt für dich besser und sicherer machen? Junge, du hast keine Ahnung und keine Fantasie. Es ist selten, dass ich User derart persönlich angreife, aber in diesem Fall kann ich nicht anders. Guck dir an, wie die machtbesoffenen und korrupten Streifenpolizisten in Bananenrepubliken das Volk behandeln, genau das ist das Ende von diesem Anfang.

  • Mandy sagt:

    dürfen tut man es nicht aber es gibt zum glück noch vereizelte menschen hier, wie zum beispiel dieser polizeibeamte, die es trotzdem tun

  • Tom sagt:

    wenn ein Staat nicht genau auch diesen Weg gehen würde könnte es sein das Gesetze auch noch den „Verbrechern“ helfen und das kann nicht der Sinn sein.
    Es haben die Mittel und Wege eingesetzt zu werden die Verbrechen verhindern oder aufklären. Ein Staat darf sich nicht auf dem Kopf rumtanzen lassen.
    Jeder der hier nein sagt sollte sich überlegen wenn zB seine eigene Familie betroffen wäre und nur ein nicht legales Handeln dazu führen könnte seine Familie zu „retten / befreien“
    @ yuppiduu …. zieh die rosa-rote Brille ab, wirklich. Das funktioniert alles leicht anders und das nicht erst seit gestern. Wenn der Staat nicht so handeln würde wie er es macht, dann sähe es hier anders aus. Nur das kann man nicht nach aussen „verkaufen“, aber den Nutzen haben wir davon.

  • reGnau sagt:

    Bundesrecht bricht normalerweise Landesrecht, soweit ich weiss, was dann wiederum bedeutet dass, wenn etwas in der Staatsverfassung der BRD verankert ist, dasjenige wirklich Recht bekommt, welches im Prinzip über den normalen Landesgesetzen steht. Ansonsten würde das Prinzip des Rechtsstaates ja auch gar nicht erst funktionieren. Das bedeutet halt auch, dass im Prinzip ein Landesbeamter nicht die rechte eines Staatsbeamten hat und dementsprechend dann auch eventuell der Beschuldigte freigesprochen werden könnte, gerade aufgrund der Verwendung von Unrechtmässigen Mitteln zur Herausgabe von Informationen. Dazu gehören nunmal jegliche Form der Folter.
    Wie das in den USA geregelt ist, ist ein anderes Problem: Dort ist einer ein Verbrecher, sobald es bewiesen ist, dass er ein Verbrechen begangen hat und danach haben die Gefangenen in den meisten Fällen alle Rechte eines Staatsbürgers verwirkt. Das ist mit dem Schuldspruch vermutlich der Fall. In Deutschland gibt es allerdings im GG einen Paragraphen, der einem Verurteilten soweit ich weiss sicherstellt, dass seine Menschenwürde gewahrt bleibt… Wie das nach amerikanischem Recht gehandhabt wird, das weiss ich leider eben nicht.

  • emma5 sagt:

    Nein. Das Recht zu verteidigen, bedeutet unter anderem, die Würde des Guten zu verteidigen und sie als den höchsten Wert zu sehen. Wenn das Rechtssystem Ausnahmen aus diesem Prinzip zulässt, macht es sich kriminell.

  • themight sagt:

    Nein! Das höchste Gut einer Demokratie, insbesondere der deutschen Demokratie ist der Schutz der Menschenwürde. Folter bedeutet Verletzung dieser Menschenwürde. Auch Kriminelle haben eine Würde. Auch wenn der Großteil der Bevölkerung mir diese Bemerkung bei Kinderschändern und Vergewaltigern absprechen würde, so haben diese auch das Recht menschenwürdig behandelt zu werden. Ebenso haben diese Täter einen Anspruch auf ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren und diesem vorgeschaltet ist nun mal ein rechtsstaatliches Ermittlungsverfahren.
    Informationsgewinnung entgegen den gesetzlichen Regelungen vgl. hierzu § 136a Strafprozessordnung ist verboten. Solche Informationen dürfen nicht in Prozess verwendet werden.
    Was die moralisch – ethische Frage betrifft, so ist dies unter Umständen anders auszulegen, aber diese Diskussion müßte, dann begonnen werden, bei einer Prüfung ob Folter im gesetzlichen Rahmen zumutbar ist. Etwa wenn § 136a StPO geändert werden soll. Ob dies sinnvoll ist, darf angezweifelt werden, da es Aufgabe der Ermittlungsbehörden ist, dem Täter seine Schuld nachzuweisen und nicht seine Schuld heraus zu foltern. Es gibt genügend Ermittlungsmethoden, um eine Schuld bzw. eine Tatbeteiligung nachzuweisen. Hierzu bietet die StPO genügend Spielraum. Also aus meiner Sicht sollte es bei einem Folterverbot in einer Demokratie bleiben.

  • Gabi Mag euch gern sagt:

    ja

  • Sprendli sagt:

    Nein, Dein Beispiel aus Deutschland zeigst ja an. Der Verurteilte geht vor den europ. Gerichtshof und wird von seiner Tat vermutlich freigesprochen, obwohl alles dafür spricht was er getan hat.Vom Gefühl finde ich das nicht richtig, aber er hat das Gesetz auf seiner Seite.

  • Anna kon Da sagt:

    Ohne Emotionen betrachtet, nein.
    Es ist ja eigentlich absurd, denn wer soll dann entscheiden, welches Recht gebrochen werden darf und welches nicht.
    Ein Recht sollte iene objektives Urteil sein und kein subjektives.
    Aber sicher gibt es tausende Einzelfälle, in denen es richtig wäre, ein Recht zugunsten des anderen zu brechen.
    Es sollte ja auch immer möglich sein, geltendes Recht in Frage zu stellen, sonst kann sich nichts verändern.

  • Michael F sagt:

    soweit ich weiß darf man das nicht. Im erwähnten Entführungsfall finde ich die Vorgehensweise allerdings richtig, denn es kann nicht sein das man Verbrechern „Zucker in den ***** bläst“ und die OPFER darunter leiden müssen oder vielleicht zu spät Hilfe bekommen

  • →Vip3r← sagt:

    Bei zb. Notwehr oder Nothilfe ganz klar ja, allerdings bei Guantanamo bin ich mir da nicht so sicher ob da alles mit rechten Dingen zu geht.

  • Ringo sagt:

    Jein, schwere Frage.
    Erst einmal sind wir alle Menschen, heißt wir haben alle die gleichen Menschenrechte. Demnach lautet die Antwort auf Deine Frage nein.
    Es gibt aber meines Erachtens Ausnahmen. Denn wenn ein Mensch, eine furchtbar grausame Tat begeht, hat er in meinen Augen das Recht auf sein Menschenrecht vertan. Demnach dürfte man auch andere Dinge anstellen, um das Unrecht, was dieser Mensch getan ha,t wieder gut zu machen. Also lautet in der Hinsicht die Antwort ja.
    Finde eine richtige oder falsche Antwort gibt es auf diese Frage nicht.



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