Darf ich mir in meiner Mietwohnung Kakerlaken als Haustiere halten?
Dienstag, 20. April 2010, 08:12
Abgelegt unter: Haustiere

Ich meine so in Ihrem natürlichem Lebensraum ohne Käfig und so, nicht das ich gleich wieder ne Klage wegen Tierquälerei am Hals habe. Naja und so ein paar andere Tierchen sind natürlich auch dabei!. Ich meine ich verdiene ja meinen Lebensunterhalt mit Ihnen ….. Hunger ? schaut mal rein :-).http://images.google.de/imgres?imgurl=ht…


10 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • keks sagt:

    ach, du bist Imbiß-Betreiber?
    Tja, wenn du deine Wohnung als Lagerraum missbrauchst, dann könnte es Ärger geben…..
    Rede lieber mal mit dem Vermieter, und spendiere ihm wöchentlich ´ne warme Mahlzeit… das dürfte ihn besänftigen…
    .

  • hobo sagt:

    wenn dein vermieter asiate ist, dann dürfte das kein problem sein. ansonsten sehe ich da schwarz ohne käfig….
    aber die spieße sehen doch lecker aus, finde ich….

  • hanseman sagt:

    Radio Eriwan antwortet: Im Prinzip ja, aber ………..

  • suit_dar sagt:

    Solange niemand davon Wind bekommt, Ja. Aber wenn die Nachbarn belästigt werden, und die Dinger sich vermehren.
    Nah dann, schätze ich, wird dein Vermieter die Tierchen den starken Rauschmittel des Kammerjägers ausliefern.:((((
    Dann wird es nicht mehr schmackhaft sein.:)))

  • Mausi sagt:

    :)))))))
    Sieht ja sehr lecker aus…
    zumal es bei mir gleich Abendbrot gibt.
    Jetzt schmeckts vielleicht gleich doppelt so gut 😉

  • Hein Mück sagt:

    Aber nur bis zur fristlosen Kündigung!

  • FLACHFRI sagt:

    Also ich habe schon Wohnungen gesehen, da scheint die Haltung von Kakerlaken Pflicht zu sein. Aber sei bloss vorsichtig mit den Spiessen, die musst Du Dir unbedingt von der Lebensmittelkontrollbehörde genehmigen lassen, sonst könnte es Ärger geben.

  • Pistazie, die Kernlose sagt:

    Solange die Viecher sich nicht Außerhalb deiner vier Wände befinden, ja. Hauptsache der Vermieter weiß nix davon, dann gib´s Ärger.

  • schmuseb sagt:

    Soviel ich weiß, mußt Du dich bei Fragen, die eine Tierhaltung angehen, mit deinem Vermieter zusammensetzen und seine schriftliche Einverständniserklärung einholen.

  • dinos sagt:

    ja ja, darfst du das, solange die anderen Mietbewohner nichts dagegen haben



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