Darf ein Vermieter einem Mieter eine Reinigungskraft aufzwingen?
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Dienstag, 20. April 2010, 13:07
Abgelegt unter: Immobilien
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Wie sieht die Rechtslage aus, wenn KEINE Klausel im Mietvertrag steht? Wie, falls sie im Vertrag steht?
Gilt das Argument, dass durch den Schmutz der Mieter die Immobilie dauerhaft in ihrem Wert gemindert wird?
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Ich bin kein Jurist. Aber klar ist, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 GG geschützt ist. Für eine Studenten-WG (z.B. in einem Wohnheim) ist damit klar, dass ohne Deine Einwilligung niemand in Dein Zimmer darf.
Für gemeinschaftlich genutzte Räume (z.B. Gang) gilt das nicht. In meiner Studienzeit hatten wir z.B. Probleme mit dort nächtigenden Pennern. Für diesen Fall hatte die Hausverwaltung bereits Blanko-Hausverbote bei der Polizei hinterlegt und es reichte, wenn ein Student die Polizei rief. Den Putzleuten hätten wir jedoch niemals den Besuch verbieten dürfen, da das Hausrecht ja nicht bei uns lag.
Wie das in einer privaten WG ist, kann ich nicht sagen. Wenn einer von Euch Hauptmieter der Wohnung ist und ihr anderen nur Untermieter, dann sollte der Hauptmieter den Zutritt verwehren dürfen. Ob eine Klausel, die den Zutritt erlauft, sittenwidrig ist, kann ich nicht sagen. Ich habe bei einer von mir vermieteten Wohnung eine Vertragsklausel aufgenommen, dass der Mieter von mir Beauftragten Handwerkern für Reparaturarbeiten (in Absprache) Zutritt gewähren muss. Ob ich das aber gerichtlich durchsetzen könnte, ist mir unklar.
Wenn eine Immobilie verdreckt wird, dann ist das natürlich eine dauerhafte Wertminderung. Wenn sich der Mieter z.B. nicht kümmert und Wasserschäden entstehen oder z.B. Schimmelpilze, die nur durch Abtragen des Putzes beseitigt werden können, ist das keine billige Angelegenheit. Gegenfrage am Ende: Putzt ihr nicht?
Wenn sich der Mieter entgegen seiner vertraglichen Verpflichtung weigert, seine Reinigungspflicht zu erfüllen, kann ihn der Vermieter darauf verklagen und aus dem Urteil bei weiterer Nichterfüllung vollstrecken ( § 887 ZPO). In dieser Vorschrift ist bestimmt, dass der Gläubiger, also der Vermieter, vom Gericht ermächtigt wird, die geschuldete Leistung auf Kosten des Schuldners (des Mieters) vornehmen zu lassen. Ferner kann der Gläubiger beantragen, den Schuldner zur Vorauszahlung der Kosten zu verurteilen, die dadurch entstehen. Ob einem beharrlich die Reinigungspflicht verweigernden Mieter nach Abmahnung fristlos oder ordentlich gekündigt werden kann, ist umstritten. Es wird, wie so oft, auf den Einzelfall ankommen (z. B. Weigerung trotz eines rechtskräftigen Endurteils).
Hast Du auch schon einmal darüber nachgedacht, dass Ihr die Räume auch putzen könnt. Vielleicht würde das die Diskussion mit dem Vermieter beenden. Sauber leben ist gar nicht so schlecht.
In allzu vielen Fällen nützt eine Selbsthilfe-Regelung für die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen nichts! Hier ist der Vermieter berechtigt, sozusagen auch in Selbsthilfe eine Reinigungsfirma zu bestimmen, die auch für die säumigen Mieter den Dienst ausübt!
das weis ich leider nicht so genau, aber bei uns ist das so gewesen und auch immer noch so und zwar: hat jeder Mieter des Hauses einen Putzplan und nachdem muss auch sauber gemacht werden, wenn nicht dann bekommt man im Uaftrag des vermieters ich glaube drei oder zwei hinweise das zu säubern ist und wenn es dann immer noch nicht passiert ist da´nn stellt der vermieter eine Putzkarft in das Treppenhaus die das dann alles macht und die Kosten werden dann von dem Mieter getragen der sich nicht an die auforderung gehalten hat zu Putzen und auch natürlich nach dem Putzplan.
Bei mir im Mietsvertrag steht drin das jeder Mieter ein,al die Woche jedem samstag nass wischen sollte und je nach Beschmutzung auch öfters mal dursch fegen sollte aber es steht auch bei uns nichts drin das man dann die Kosten für die Reinigunskraft zahlen muss. (bei uns wären das dann 15 Euro)
Naja unser alter Vermieter hat die Häuser verkauft und der neue Mieter handhabt das jetz so und wenn nicht nach seiner Pfeife tanzt der hat halt ein problem.
naja will keinen namen nennen aber es ist eine beschissene Wohnungsgesellschaft.
Alles Liebe und gute
ohne klausel hat er da wohl schlechte karten. vor allem bei einer privatwohnung. (wuerde ja bedeuten, eine fremde person kann ein- und ausgehen wie sie will, womoeglich mit schluessel???)
den ’schmutz der mieter‘ muesste er erst mal nachweisen, also belegen, dass eine reinigung nicht korrekt durchgefuehrt wird. im uebrigen kannst du deine wohnung zusauen wie du willst, musst dann halt beim auszug fuer schaeden und ungezieferbeseitigung aufkommen.
wenn es im vertrag steht und du es unterschrieben hast, hast du aber wohl pech gehabt…
aber worum geht es genau? privat oder geschaeftlich?
und vor allem: die wohnung als solches oder die gemeinsam genutzten bereiche (treppenhaus etc)?
Nein. Wenn der Wohnraum in unzumutbaren Allgmeinzustand ist und damit Nachbarn beeinträchtigt werden, kann er das Ordnungsamt einschalten.
Hallo Falk,
Das kommt darauf an, wie die Räume im Mietvertrag vermietet wurden. Wenn Du nur einen Mietvertrag auf Dein Zimmer hast und die anderen Räume zur Mitnutzung bereitsgestellt werden, musst Du das dulden. Ist aber der Vertrag auf alle Räume ausgestellt (die Gemeinschaftsräume für alle zur Verfügung gestellt), kannst Du widersprechen.
Eine Sache sticht allerdings nach dem Zivilrecht immer: wenn der Mieter sich so verhält, dass eine dauerhafte Wertminderung eintritt (über die normale Abnutzung hinaus), dann kann der Vermieter ohne weiteres eine Putzkraft einstellen. Er hätte sogar die Möglichkeit, eine Kündigung auszusprechen.
Stefan
Wenn Du Dich dadurch in Deiner Privatsphäre verletzt fühlst, solltest Du wirklich etwas dagegen unternehmen. Eine kostenlose Rechtsberatung ist gesetzlich verboten. Auf kostenlose Rechtsberatung, die im Internet angeboten wird, solltest Du nicht eingehen. Wenn Du ein geringes Einkommen hast, hast Du folgende Möglichkeiten:
Du gehst zum Amtsgericht und beantragst eine Beratungshilfe. Dann bekommst Du ein Formular wo Du Deine wirtschaftlichen Verhältnisse eintragen und belegen mußt. Wird der Antrag bewilligt (das wird meist sofort vor Ort entschieden), kannst Du damit zum Rechtsanwalt (am besten fürs Mietrecht), zahlst ihm 10 Euro und bekommst eine genaue Beratung. Den Rest zahlt Vater Staat für Dich. Ich glaube in dem Betrag ist auch ein Brief an den Vermieter beinhaltet. Vergiß nicht Deinen Mietvertrag mitzunehmen.
Sollte es dann zu einem Prozess kommen, mußt Du wieder zum Amtsgericht (häufig haben die Anwälte diese Formulare auch in ihrer Schreibtischschublade) und beantragst die Prozesskostenhilfe (PkH). Du mußt wieder Deine wirtschaftlichen Verhältnisse angeben. Wird dieser Antrag bewilligt (das geht meist nicht so schnell), werden die Prozesskosten übernommen, aber das Gericht darf die nächsten 4 Jahre sich nach Deinen wirtschaftlichen Verhältnissen erkundigen und sollte Dein Einkommen gestiegen sein, darfst Du die Prozesskosten ganz oder in Raten bezahlen. Also das ist schon kritischer, als die Beratungshilfe. Wenn Du knapp über der Einkommensgrenze liegst, kann es auch sein, dass man Dir von vorne herein nur Ratenzahlung anbietet.
Infos unter: http://www.bmj.bund.de/media/archive/958…
Wenn Du diesen Weg der Beratungshilfe nicht gehen möchtest, mußt Du die Rechtsberatung aus eigener Tasche bezahlen. Vielleicht könnt Ihr Euch den Betrag in der WG ja teilen. Es geht Euch ja alle was an. Seid Ihr alle dagegen?
Einen Anwalt für Mietrecht aufzusuchen, ist wohl die sicherste Lösung.
Ich würde die Putzfrau nutzen, solange ich sie nicht bezahlen müsste. Wäre toll, wenn jemand meine schmutzigen Töpfe in der Küche spült und meine Toilette reinigen würde. Allerdings würde ich meine Zimmertüre beim Verlassen der WG abschließen.
Was ist denn das für ein Schmutz?
Staub oder richtig ekliger Dreck mit Fäkalien und so?
Ihr solltet bedenken, das ihr zwar dort wohnt, aber mit dem Eigentum des Vermieters nicht so umgehen könnt, wie ihr lustig seid!
Wenn der Vermieter dadurch eine dauerhafte Minderung der Immobilie sieht, muss das schon heftig sein!