Anwendbares Recht bei Testamenterrichtung?
Sonntag, 18. April 2010, 14:02
Abgelegt unter: Immobilien

Mein Freund (Italiener auf dem Papier, aber geb?ger Deutsche), und ich kaufen ein Haus. Da ich noch mit meinem Ex verheiratet bin, wird erstmal nur mein Freund im Grundbuch eingetragen, aber das Darlehen haben wir gemeinsam unterschrieben. Um mich abzusichern, will mein Freund ein Testament machen, und das Haus an mich vererben.
Der Notar sagte aber, unabh?ig davon, dass ich noch verheiratet bin, gilt f?einen Freund das italienische Recht.
Mir kommt das komisch vor: eine deutsche Immobilie, ein in Deutschland von einem deutschen Notar errichtetes Testament??? Warum denn italienisches Recht? Wenn ich etwas kaufe oder Miete oder sogar heirate gilt auch das anwendbare Recht des Orts des Vertragabschlusses, und nicht das meiner Nationalit? Oder?
Wer kann mich da aufkl?n?


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Matthias sagt:

    § 25 Abs 1 EGBGB sagt eindeutig, dass das anwendbare Recht sich nach der Staatsangeh?keit des Erblassers richtet.
    Abs 2 besagt aber das „f?m Inland belegenes unbewegliches Verm?“ im Testament auch deutsches Recht gew?t werden d?e.
    Notare sind in solchen F?en bestens informiert, § 25 Abs2 kennt er sicher. Kann aber sein, dass das italienische Recht das ausdr?ich verbietet.
    Oder will er dich als Alleinerbe einsetzen? warst du bei dem Notartermin dabei?
    Im ?gen ist die von euch gew?te Konstruktion, nur er im Grundbuch aber du zahlst die H?te und haftest voll ?erst riskant.
    Nachtrag: trotzdem, von euren Konstruktionen ist wirklich dringend abzuraten, was ist, wenn ihr euch trennt? oder er geht pleite? dann zahlst du und hast kein Haus.
    Lasse dich zum franz. Recht noch mal beraten, wie ist das ab Scheidungsantrag? werden dann noch Anspr? deines Ehemannes begr?t?
    kleiner Nachgedanke: k?e dir dein Freund nicht unmittelbar nach der Scheidung die H?te des Hauses schenken? k?e eine elegante Umgehung des italienischen Rechts sein und dich gleichzeitig absichern.
    Du k?est deine Zahlungen bez?ch des Hauses auch als Darlehen an deinen Freund gestalten. So stehst du zwar nicht im Grundbuch, hast aber eine gewisse Absicherung.
    Keinesfalls solte man Zahlungen ohne irgendeine schriftliche Abmachung oder Zweckbestimmung leisten.

  • andreas t sagt:

    Also bevor jetzt wieder alle auf Deutschland und unser Rechtssystem schimpfen…
    Im Privatrecht – und dazu geh?das Erbrecht – gibt es sehr komplexe Regelungen bei internationalen Angelegenheiten. Man spricht auch vom internationalen Privatrecht. Mir sind die Regelungen im Details nicht bekannt, aber ich wei? dass beispielsweise bei einer Eheschlie?ng die Ehegatten w?en d?n, ob die Eheschlie?ng nach deutschem Recht oder nach dem Recht des Herkunftslandes vorgenommen wird.
    Sicherlich gibt es vergleichbare Regelungen im Erbrecht. Man sollte auch bedenken, dass es bei einem Erbfall durchaus Sinn macht, wenn einheitliche Regelungen gelten. Bei einem Ausl?er ist ja grunds?lich nicht auszuschlie?n, dass er noch Eigentum im Ausland hat, f?as dann das gleiche Erbrecht gelten sollte.
    Ich gehe mal davon aus, dass der Notar aber Bescheid wei?
    Nachtrag:
    Hier habe ich die L?g:http://www.internationales-erbrecht.de/a…

  • Sprendli sagt:

    Da er Italiener ist wird das so stimmen. Gehe zu einem italienischen Anwalt der kennt dann sicher die richtigen M?chkeiten. Ein deutscher Anwalt kennt sich im ital. Recht nicht oder nicht richtig aus.

  • Sonja B sagt:

    Ich bin der Meinung: in Deutschland gilt deutsches Recht !!
    Du wirst ja auch nicht als Deutsche im Ausland nach deutschem Recht verurteilt, oder??
    An deiner Stelle w? ich mich nochmal von einem anderen Anwalt beraten lassen. So eine Beratung ist meist gar nicht so teuer. Geh lieber auf Nummer sicher. Nicht da?du nachher f?as Darlehen haften mu?, aber ohne Haus da stehst !!!
    Unterschreiben w? ich an deiner Stelle so lange nichts, bis alles bis ins kleinste Detail gekl? ist.

  • renalule sagt:

    Ansich hast du recht. Aber du wei? ja, dass gerade hier in Deutschland nicht all zu viel auch einen Sinn ergibt. Bei Testamenten gilt nun mal das Recht des jeweiligen Landes der Nationalit? Aber warum l?t du dich denn nicht einfach mit ins Grundbuch eintragen? Auch bei verheirateten Paaren gibt es so was wie ne gesetzliche G?trennung. Ich geh mal davon aus, dass du in Scheidung lebst. Frag mal deinen Anwalt, wie man es am besten macht, dass du zwar mit im Grundbuch stehst, aber dein noch Mann da nicht ran kann.
    Ansonsten finde ich es sehr riskant, was du da machst. Du kannst doch nicht einen Kredit f?in Haus unterschreiben, ohne auf das Haus auch nur irgendwelche Anspr? zu haben. Dein neuer Freund macht sich dann aus dem Staub, verkauft das Haus und du kannst den Kredit abzahlen. Super!
    Ich will deinem neuen Freund ja nichts unterstellen, aber was wenn er dich tats?lich nur abzocken will? Ich hoffe du findest einen Weg, dass du nicht am Ende mit leeren H?en und nem Berg Schulden da stehst.
    Nachtrag:
    Da hast du ja ein ganz sch?echtliches Caos. Wie ist es denn im franz?chen Recht mit dem Erwerben von Verm? nach dem der Scheidungsantrag gestellt wurde? Eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass dein noch Mann dann tats?lich Anspruch auf das Haus bzw. deine H?te des Hauses hat. Was du auch machen kannst, du kannst erstmal den Kredit nicht mit unterschreiben bzw. das R??ig machen. Zahle deine H?te der rate jeden Monat an deinen Freund und wenn die Scheidung durch ist, soll er dich mit ins Grundbuch eintragen lassen und du l?t dich erst dann mit bei dem Kredit eintragen. Ich glaube, dass das f?ich die bessere L?g ist. Wenn dein jetziger Freund eine gemeinsame Zukunft mit dir aufbauen will (ich geh mal davon aus) wird er sich auch darauf einlassen. Au?rdem habt ihr dann auch rechtlich keine Probleme, weder mit dem itali?schen Erbrecht noch mit franz?chen Scheidungsrecht. Zur Absicherung von euch beiden, k? ihr ja noch einen Vertrag machen, in dem es genauso drin steht.



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