Muss die Maklerklausel in den zu beurkundeten Kaufvertrag?
Freitag, 16. April 2010, 23:21
Abgelegt unter: Immobilien

2 Fragen: ich bin Käufer einer Immobilie. Verkäufer hat SEINEN Notar zu Beurkundigung empfohlen, obwohl doch eigentlich ICH einen hätte wählen können, oder? Dieser Notar hat eine Maklerklausel in den Vertrag eingesetzt, der meiner Meinung nach nur zum Ziel hatte, den Geschäftswert zu erhöhen, also auch meine Notarkosten.
Frage: muss die Maklerklausel in den Vertrag oder kann sie in den Vertrag? Keine der 3 Parteien (Makler, Verkäufer und erst recht nicht ich als Käufer) hatte darum gebeten.


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • horsch sagt:

    Nein, sie muss nicht! Wenn der Notar dafür Gebühren verlangt, würde ich sie ablehnen. Der Vertrag wird durch die Klausel nicht besser! Es sei denn es wäre eine evtl. Vorkaufsrechtsausübung zu befürchten. Dann wäre sie für den Makler wichtig, wenn richtig abgefasst.

  • helena19 sagt:

    Ich habe vor Jahren eine EW verkauft und ich habe auch den Notar ausgesucht. Das ist normal. Allerdings haben die Käufer so lange gewartet, bis der Makler raus war, damit diese Gebühren gespart wurden. Allerdings ist es rechtens, wenn die Maklerklausel in den Vertrag übernommen wird. Das ist vollkommen korrekt.

  • Sprendli sagt:

    Sie muss nicht, dafür hast Du ja einen vertrag mit dem Makler geschlossen



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