Gesetzliche Zugewinngemeinschaft in der Ehe und das damit angesammelte Vermögen?
Freitag, 16. April 2010, 18:43
Abgelegt unter: Immobilien

Wenn ein Partner nicht damit einverstanden ist, dieses Vermögen in eine Immobilie zu investieren. Wie sieht hier die Regelung aus.


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • jim_di_g sagt:

    Dafür gibt es keine generelle Regelung. Ihr habt ein gemeinsames Vermögen und wie darüber verfügt werden kann, habt ihr vermutlich gegenüber der Bank festgelegt (Einzelvollmacht oder gemeinsam Verfügungsberechtigt). Selbstverständlich kann auch einer allein den Kaufvertrag für die Immobilie unterschreiben. Aber Ärger ist dann bestimmt vorprogrammiert.
    Setzt euch zusammen und redet über die Sache, sucht Argumente dafür und dagegen. Und dann einigt euch..
    Übrigens: ich kann nur davor warnen, das gesamte Vermögen in eine Immoblie zu stecken. Ein Teil ist ok. Aber es sollte nicht die einzige Vermögensanlage sein.

  • Holli Roller sagt:

    meistens entscheidet man sich ja gemeinsam zu unterschreiben, wenn auch der eine Partner ungern unterschreibt..
    Ist der Partner nicht einverstanden und hat trotzdem unterschrieben, dann zählt das nicht mehr, nur die Unterschrift zählt..

  • Tessa-Lo Nicky sagt:

    Den Kaufvertrag müssen beide unterschreiben. Wenn einer also nicht will, unterschreibt er ja nicht. Und so kann der Kaufvertrag nicht zustande kommen.



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