“ und nun folgt das allertollste…………………
Samstag, 10. April 2010, 05:35
Abgelegt unter: Regierung

im grundgesetz der BRD steht es geschrieben dass die wiedervereinigung eine hohe prioritaet hat. ok.
Aber. rechtlich gesehen ist es nun ja so, dass damit , mit der wiedervereinigung, dass grundgesetz nichtig und nicht mehr gueltig ist.das hiesse aber, dass wir seit der wiedervereinigung gar keine rechtmaessige regierung haetten.das stand in der zeitung. was denkt ihr, was nun folgen muesste??l.g. @claus!!!


18 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Tupelo sagt:

    Wenn es die Möglichkeit gäbe die Rechtmäßigkeit von „das Merkel“ und sein „Mützenhering“ auf den Regierungssesseln anzufechten, dann wäre ich bereit bis Karlsruhe zu laufen um eine Verfassungs-Klage einzureichen.
    Leider, leider haben wir diese Chance nicht.
    Das Grundgesetz ist keine Verfassung, klar.
    Eine Verfassung hätte vielleicht von uns abgesegnet werden müssen. Aber eine Volksabstimmung wurde ja bisher in allen Fragen erfolgreich verhindert.
    Aber das kann eigentlich nicht der einzige Grund sein wehalb man dieses Vehikel „Beitritt“ genutzt hat.
    Wollte man sich vielleicht auch die Rückforderung polnischer und tschechischer Gebiete offen halten?
    Eine endgültige Verfassung hätte dies ja unmöglich gemacht.
    Und es gibt noch genug Nachfahren der Vertriebenen und deren Organisationen die man, besonders die Konservativen, als Wähler nicht verprellen wollte und noch immer nicht will.
    Einen Friedensvertrag haben wir eigentlich auch noch nicht!
    Weil es aber nur dieser sogenannte Beitritt war und eben keine Wiedervereinigung
    (- denn die Frage der Ostgebiete wurde ja noch nicht gelöst -), liegst Du bezüglich der Rechtmäßigkeit unserer (sogenannten) Regierung nicht richtig.
    Leider, leider, leider!
    Aber ist es nicht eigendlich völlig egal unter welchem Ettikett wir ausgemistet werden?

  • tobi75 sagt:

    Rechtmäßig war die noch nie! Und rechschaffend schon gar nicht! Am besten alles neu und besser machen! Die haben mir da viel zu viel zu sagen. Haben wohl vergessen, daß wir das sagen haben und nicht die!

  • Anonymous sagt:

    Die Sache ist noch nicht ganz in trockenen Tüchern.
    Den es fehlt da noch der Friedensvertrag. Deshalb dürfen
    die US Armee ja bei uns noch machen was sie will.
    Wo jede US Kaserne dem nach auch immer noch
    Amerikanisches Rechtsgebiet ist und die Deutschen Behörden
    nichts dort zu sagen haben.

  • Cassandr sagt:

    Man lese nach bei Univ.-Prof. H. von Arnim, der seit
    Jahr und Tag die „Verfassung und Verfassungswirk-
    lichkeit“ kritisiert. Die politischen Zustände der
    BRD befinden sich in einem Zustand, der von den
    Verfassern des Grundgesetzes so nicht gewollt war.
    H.v.Arnim kritisiert , dass die Bestimmungen
    des jetzigen GG immer wieder von unseren Politikern
    mißachtet werden.
    Siehe insbes. Abs. 2: http://www.direktzurkanzlerin.de/beitrag…
    Es ergibt sich die Frage, ob sie mit einer neuen Ver-
    fassung anders umgehen würden. Das liegt vielleicht
    gar nicht am GG, sondern an der Grundeinstellung
    unserer Politker.
    Das Grundgesetz ist 21 Mal geändert worden, jedes
    Mal aus opportunistischen Gründen, das ist ein Sympthom dafür, wieviel sie von ihm halten.
    Man kennt kein anderes Land, in welchem derartiges
    möglich wäre.
    Wenn es eine neue Verfassung anläßlich der Wieder-
    vereinigung gegeben hätte, dann wären – vielleicht –
    manche beklagenswerte Zustände nicht mehr Anlaß
    für fortgesetzte Kritik.
    Univ.-Prof. H. von Arnim’s oft erfolgte Bemängelung
    an den vorherrschenden Zuständen sind lesenswert.
    Leider hat sie, obwohl begründet, bisher nicht viel geändert.http://www.omnibus.org/82.html

  • Blödhund sagt:

    Laßt die doch machen, wie sie’s wollen. Oder: Setzt den Einheitskanzler drann, der soll das lösen mit 100 Rechtsanwälten. Soll richtig was kosten – dann wird’s gut.

  • Onkel Bräsíg sagt:

    Das GG behält seine Gültigkeit, bis das Parlament und der Parlamentarische Rat eine verbindliche Verfassung verabschiedet hat!

  • luisethe sagt:

    Ja das stimmt, so steht es im Grundgesetzt. Auch wenn die DDR der Bundesrepublik beigetreten ist letztendlich sind wir wiedervereint und müssten ein überarbeitetes Grundgesetz bekommen. Das möchten die Politiker aber nicht, da könnte die Bevölkerung ja mehr Rechte einfordern wie zum Beispiel Volksentscheide. Das hieße ja die könnten nicht mehr schalten und walten und uns vor der Wahl die Hucke voll lügen.
    Entscheide wie Afghanistan etc. lägen dann wirklich in der Hand des Volkes und nicht in der von machtbesessenen Politikern die vergessen haben das sie gewählt wurden um die Interessen des Volkes und nicht die ihrer Partei zu vertreten haben.

  • redpn80 sagt:

    Na ja, so ja nun auch nicht, mit der Wiedervereinigung ist ein Staat (die DDR) aufgelöst worden und in unseren Intigriert worden. Das heißt nicht das wir keine Gesetze und keine Verfassung mehr haben ( die sowieso nur ein Prowisorium ist!!!)

  • Norrie sagt:

    Die Wiedervereinigung wurde in der Präambel als Verfassungsziel festgeschrieben und in Art. 23 geregelt (heute enthält der obsolet gewordene Artikel Normen über das Verhältnis zur EG/EU). Die eigentlich für den Fall der Wiedervereinigung vorgesehene Abstimmung über eine neue Verfassung fand jedoch angesichts des Beitritts der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland nicht statt.
    Somit ist das Grundgesetz aber immer noch gültig, es wäre der theoretische Fall ja möglich es möchte noch eine Region des deutschen Bundes beitreten (Elsass). Diese Region könnte theoretisch immer noch die Aufnahme in den deutschen Bund beantragen.

  • anwalt der herzen sagt:

    Und Claus, welche Zeitung hat dich auf den famosen Gedanken gebracht. Wiedervereinigung ungültig – Kohl gedopt! titelte die Titanic mal und das scheinst du auch zu sein.

  • Teufelch sagt:

    Das heißt wir haben einen Teil des Grundgesetzes zu 100%
    erfüllt. Das bedeutet das der Vorgang der Wiedervereinigung
    nicht wieder rückgängig zu machen ist.Oder es wieder zu einer Abspaltung kommen darf.
    Nur weil ein Artikel des Grundgesetzes erfüllt ist heißt das nicht das es ungültig ist.
    Aber was würde ich tun wenn es so wäre?
    Immunität aufheben und die Leutchen dahin schicken wo der Pfeffer wächst, und wenn sie nicht wissen wo das ist male ich ihnen eine Karte dazu.

  • liftboy sagt:

    Das Grundgesetz wurde anstelle einer Verfassung geschrieben, weil Deutschland geteilt war. Damals glaubte man noch an eine schnelle Wiedervereinigung. Später wollten einige die „DDR“ als Staat anerkennen, war aber nicht möglich, weil im Grundgesetz verankert war, dass es Ziel sei, ein gemeinsames Deutschland zu haben. Nach der Wiedervereinigung hätte es natürlich eine gemeinsame Verfassung geben müssen. Das scheiterte wohl an parteipolitischen Streitigkeiten. Kurzerhand wurde das Grundgesetz gemeingültig zur Verfassung. Die Bundesregierung ist legal im Amt.

  • steink a sagt:

    die klippen derpolitker haben sich zur sammen
    gefunden

  • Jürgen D sagt:

    es ist leider so,das unsere Politiker Gesetze umgehen,sie nicht beachten oder so ändern und auslegen wie sie es brauchen .
    keiner kann und will sie stoppen.

  • whyskyhi sagt:

    nein.
    das ist im gg so geregelt, dass die wiedervereinigung moeglich war und das gg bleiben konnte.

  • furzknot sagt:

    Tja die Konsequenz wäre den Zaun wieder aufzustellen!

  • Mr.Brian sagt:

    ..die Klippe haben die Politiker elegant umgangen es gab zwei Varianten die klassische Wiedervereinigung und den „Beitritt“..also ist die DDR der Bundesrepublik formaljuristisch beigetreten und das wars……

  • Josef E sagt:

    Das ist zwar auch ein interessanter Denkansatz, aber faktisch wurde das GG bereits am 17.7.1990 durch die Alliierten Vorbehaltsrechte zum GG durch den Außenminister der USA James Baker anläßlich der 2 + 4 Verhandlungen in Paris, unmittelbar nachdem die DDR Verfassung und Staatsbürgerschaft durch Eduard Schewadnaze für erloschen erklärt hatte, durch Streichung des Art 23 (Geltungsbereich) sowie durch Streichung der Präambel für rechtsungültig erklärt. Vergl. dazu das Urteil des BVerwGE 17.192 das klar ausführt das ein Gesetz ohne Geltungsbereich aus Gründen der Rechtssicherheit als ungültig zu betrachten ist.



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