Türkei Erbrecht- in folgendem Falle, was passiert…?
Freitag, 9. April 2010, 22:10
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Mann stirbt, hinterlässt Schulden, mehrere Gläubiger, dann erbt doch wennkein Testament gemacht wurde automatisch die Frau, oder eben die Kinder.
Oder verfallen Schulden in dem Fall?
türkisches Erbrecht ist dem deutschen oder schweizer Erbrecht sehr angelichen
kann mir das jemand beantworten?


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Tetrazepam Creatio e nihilo sagt:

    nutze den Link.. http://www.erbrecht-abc.info/tuerkisches-erbrec…
    da steht alles ziemlich genau, auch das das Erbrecht der Türkei sich stark an das Erbrecht der Schweiz anlehnt.
    „TM“

  • creamche sagt:

    Wie Tetra schon ausführt: Das türkische Erbrecht ist in weiten Teilen dem schweizerischen ZGB nachempfunden (die Bestimmungen dort nachzulesen im 3. Teil ab Artikel 457) . Die Verfahrensweise bei Erblasserschulden ist nach Schweizer Recht wie folgt: gem. (Art. 560 Abs. 2 ZGB) übernimmt der Erbe die Verbindlichkeiten des Erblassers, wenn er die Erbschaft nicht ausschlägt (§§ 805 ABGB bzw. Art. 566 ff. ZGB).
    Das sollte so auch in der Türkei gelten.

  • Hugo sagt:

    In Deutschland! kann die Frau die Erbschaft ausschlagen und erhält dann auch nichts.
    Voraussetzung ist aber, dass sie bei den Schulden NICHT mit unterschrieben oder gebürgt hat.

  • Peter K sagt:

    Schulden verfallen nur dann, wenn alle infragekommenden Erben die Erbschaft innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist ausschlagen.



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