Wahlkampf – „Veröffentlichungen aus akutem Anlass“ Was heißt das genau???
Freitag, 9. April 2010, 21:10
Abgelegt unter: Regierung

Ich habe folgenden Text vor mir liegen:
„In wie weit bei Öffentlichkeitsarbeit die Grenze zur unzulässigen Wahlwerbung überschritten ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Abgrenzungskriterien sind insbesondere Inhalt, Aufmachung, Anlass, Menge und Adressatenkreis der Publikationen. Auch wenn sich regierungsamtliche Publikationen weder durch ihren Inhalt noch durch ihre Aufmachung als Werbemaßnahme zu erkennen geben, können sie unzulässig sein, wenn sie im nahen Vorfeld der Wahl ohne akuten Anlass in so großer Zahl erscheinen, dass Auswirkungen auf das Wahlergebnis nicht mehr ausgeschlossen werden können. […] Während dieses Wahlkampfzeitraums, der spätestens 6 Wochen vor dem Wahltermin beginnt, hat die amtliche Öffentlichkeitsarbeit aus jegliche Arbeits- Leistungs- und Erfolgsberichte zu verzichten. Ausgenommen sind lediglich Veröffentlichungen, die aus akutem Anlass geboten sind.“
Bitte kann mir hier einer ein Beispiel nennen für einen „akuten Anlass“???


2 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Betty sagt:

    Ein aktueller Anlass ist alles, was im Moment passiert und wahrgenommen wird. Wenn man also aus einer Situation heraus handeln muss.
    Beispiel: Es passiert etwas, man wird z.B. ungerecht angegriffen oder jemand legt plötzlich sein Mandat nieder, dann muss man, obwohl man eigentlich nicht an die Öffentlichkeit wollte, aus aktuellem Anlass doch die Öffentlichkeit mit einbeziehen.
    LG
    Betty

  • TeufelX sagt:

    Die Barschel Affäre, die Schillert Affäre,der Fall Gehlen, das zieht sich durch die Zeit, neueste Beispiele: Hohlmeier und Max Stauss, Lambstdorff und Könning, etc etc…



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