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Ich bin in Deutschland geboren und habe eine deutsche Mutter sowie mehrere deutsche Verwandte mütterlichseits. Mit 4 Jahren bin ich in die Schweiz gezogen und habe den schweizer Pass mit ca. 21 Jahren erhalten.
Nun habe ich wegen dem deutschen Pass in dieser Zeit nix gemacht und ihn ende 2006 ist er abgelaufen. Als ich in der Botschaft anrief, sagten sie mir, ich hätte kein recht mehr auf den Pass und müsste ihn einschicken um ihn zu entwerten. Evntl. könnte der Pass neu beantragt werden, doch das wisse er nicht so genau.
Meine Mam hat nun mit einem Rechtproffesor gesprochen und der meinte, ich hätte das Geburtsrecht.
Ich will diesen Pass auf keinen Fall verlieren. Ich hänge noch sehr an Deutschland, bin beim Fussball dafür und mag die Kultur und selbst einen kleinen akzent hab ich irgendwie noch und auch den europäischen Pass und die rechte will ich nicht verlieren.
Achja habe noch einen amerikanischen Pass, aber wenn ich mich entscheiden müsste, wäre die Wahl sofort für den deutschen Pass. Aber den schweizer Pass möchte ich auch, da ist auch Herzblut drin.
Was soll ich nun tun? Habt ihr Tips? Gibt es jemanden an den man sich wenden kann?
dankeschön 🙂
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wenn du schweizer staatsbürger bist darfst du nur den schweitzer pass gültig haben wenn der andere deutsche pass abläuft kannst du ihn behalten da er ja denn ungültig ist aber du darfst ihn dann nicht mehr benutzen wenn du fragen hast wende dich an die deutsche bodschaft in der schweitz die müsten dir weiterhelfen können
Soweit ich es damals verstanden habe hat man in Deutschland nur dann ein Anrecht auf zwei Pässe, wenn man von Geburt an zwei bekommen hast, also Eltern unterschiedlicher Staatsbürgerschaften hast. Das würde bedeuten, dass du momentan kein Anrecht auf den deutschen Pass hast, da du im Sinne des deutschen Rechts den deutschen abgegeben hast, als du die schweizer Nationalität angenommen hast. Aber erkundige dich noch einmal ob du nicht den deutschen zurückbekommen kannst, wenn du den schweizer Pass zurück gibst. Vielleicht gibt es da Möglichkeiten. Kann aber natürlich bedeuten, dass du für einige Zeit nach Deutschland zurückziehen musst.
Viel Erfolg!
LG LaLa
am besten du gehst in die beratungsstelle des integrationsbeauftragten. da habe ich mal ein praktikum gemacht, daher kenne ich die beratungsstelle von berlin. aber die gibt es in jeder stadt. die haben da richtige profis sitzen die, wenn man da etwas machen kann alles tun werden um dir zu helfen
Nach Deutschem Recht darfst Du -unabhängig vom „Geburtsrecht“-, nur eine Staatsbürgerschaft, und somit auch nur einen Pass besitzen.
Um den Deutschen Pass wieder zu bekommen, müsstest Du also sowohl den Amerikanischen-, als auch den Schweizer Pass abgeben!
Wenn Du noch einen Wohnsicht in Deutschland hast, kann man Dir den zweiten Pass nicht verwehren. Da aber der Pass bei der Meldbehörde gestellt werden muß, bist Du auf die Botschaft angewiesen. Schreibe doch einfach an die Bundesregierung. Wenn diese Antwort Dir auch nicht gefällt hast Du immer noch Zeit einen Anwalt einzuschalten.
Wenn der deutsche Pass abgelaufen ist, kannst Du damit eh nichts mehr anfangen außer ihn DIr an die Wand nageln.
Vielleicht hilft dir dieser link weiterhttp://www.germany.info/relaunch/info/co…