Abgelegt unter: Regierung
Zu den Berufsgeheimnisträgern zählen Ärzte, Anwälte, Journalisten, Abgeordnete und Geistliche.
Mit welcher Begründung wird nur für die ersten drei Berufsgruppen das Zeugnisverweigerungsrecht beschnitten, aber nicht für Abgeordneten ( ist wohl der nachvollziehbaren Logik, sich nicht selber angreifbar zu machen, entsprungen ) und Geistlichen?
Abgesehen davon gehe ich eh davon aus, dass dieses Gesetz nicht mit den grundrechtlichen Prinzipien unserer Gesellschaft im Einklang zu bringen ist, und daher das Bundesverfassungsgericht mal wieder Regierung „spielen“ muß und das Gesetz kippen wird.
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Es gibt kein „Bundeskriminalgesetz“.
Meinst du die Strafprozeßordnung oder die Neuregelung der Zuständigkeiten des Bundeskriminalamtes?
Nachtrag: das Gesetz über das Bundeskriminalamt heißt in Kurzform: BKAG