Spekulationssteuer auf Börsengewinne in CH und in UK?
Freitag, 9. April 2010, 19:51
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CH:
Steuern auf Gewinne bei Börsengeschäften (Aktien, Optionen, Derivate) soll es in der Schweiz nicht geben. Aber ich habe gehört, dass, wenn man viele Trades am Tag (?) / im Monat (?) / im Jahr (?) durchführt, man als professioneller Trader eingestuft wird. Was bedeutet das, werden dann Steuern auf die Spekulationsgewinne fällig? Wie hoch sind dann die Steuern?
Wenn man eine 1-Mann-Firma im Ausland hat und sie von der Schweiz aus selber führt, erachtet die Schweiz die Firma so wie wenn sie in der Schweiz ansässig wäre und es müssen Steuern nach Schweizer Recht abgeführt werden?
UK:
Sind in England an der Börse gemachten Spekulationsgewinne steuerfrei für Privatpersonen? Und für Firmen (Ltd.)? Sind Aktiengewinne steuerfrei, wenn man sie nach einigen Monaten oder auch sofort verkauft?
Wenn Steuern fällig werden auf Gewinne bei Börsengeschäften, wie hoch sind diese?
In England gibt es doch keine Meldepflicht, also es gibt kein Einwohnermeldeamt wie in Deutschland, wo man sich an- und abmelden muss, wenn man nach England ein- und wegzieht? Oder hat sich das geändert, da in England der Personalausweis eingeführt wurde?
St. Maartin:
Die karibikinsel St. Maartin gehört den Niederlanden. Ist sie gleichzeitig Teil der EU und jeder EU-Bürger kann einfach so dorthin umziehen und dort arbeiten (selbstständig oder für dort ansässige Firmen)? Sind die gesetze dort dieselben wie in den Niederlanden?


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  • swissnic sagt:

    Schweiz: Die Schwellenwerte sind je nach Kanton unterschiedlich, es kommt auf den Umsatz an und die Anzahl Bewegungen im Jahr. Wenn steuerpflichtig, dann zum gleichen Satz wie das übrige Einkommen (Spitzensteuersatz je nach Gebiet 22-43%) – plus 8-10% staatliche Altersvorsorge, weil dann gleich eine Erwerbstätigkeit mit verfügt wird.
    Wer von der Schweiz aus eine juristische Person im Ausland führt (GmbH oder AG), der wird in der Schweiz nicht aus Erwerb steuerpflichtig, sondern nur für erhaltene Kapitalausschüttungen. Gleiches gilt auch für eine schweizerische AG – es kann für Schweizer Sinn machen, ihre Wertpapiergeschäfte komplett über eine eigene AG abzuwickeln, um Steuern zu sparen.
    UK: Die Spezialität in UK ist, dass man nicht für das weltweite Vermögen und Einkommen dort Steuern zahlen muss (wie sonst in Europa), sondern nur für das, was in UK anfällt. Wer also ein Wertschriftendepot in der Schweiz hat, zahlt auf den Kursgewinnen null Steuern und auf den Ausschüttungen nur die schweizerische Quellensteuer. Sonst kenne ich die UK-Regeln nicht.



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