Warum wäre der Pro-Reli-Volksentscheid für die Regierung bindend gewesen…?
Freitag, 9. April 2010, 02:49
Abgelegt unter: Regierung

während der Volksentscheid um Flughafen Tempelhof es nicht gewesen wäre?


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  • ChrisP sagt:

    Die Frage ist wirklich interessant.
    Ich kann nur vermuten und hoffe, dass jemand anderes das Ganze noch ausführlicher erläutert.
    Beim Pro Reli-Entscheid ging es um einen ganz konkreten Gesetzentwurf über den abgestimmt wurde.
    Bei Tempelhof ging es lediglich darum, einen bereits gefassten Beschluß des Abgeordnetenhauses aufzuheben. Allerdings fehlten den Volksbegehren ganz konkrete Forderungen, wie darüber hinaus zu verfahren ist.
    Außerdem wurden nach dem Beschluß des Abgeordnetenhauses bereits Schritte bezüglich der Schließung unternommen, die nur schwer rückgängig zu machen waren (Finanzierungspläne für BBI, die eine Schließung von Tempelhof einschlossen).
    Das Volksbegehren hätte diese Aspekte mit einschließen müssen.
    Somit entsprach das Volksbegehren gar nicht der aktuellen Situation.
    Anders ausgedrückt:
    Art. 62 Abs. 1 (Berliner Landesverfassung)
    Volksbegehren können darauf gerichtet werden, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben, soweit das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz hat. Sie können darüber hinaus darauf gerichtet werden, im Rahmen der Entscheidungszuständigkeit des Abgeordnetenhauses zu Gegenständen der politischen Willensbildung, die Berlin betreffen, sonstige Beschlüsse zu fassen.
    Bei Tempelhof ging es eher darum einen Beschluß nicht zu fassen, als um einen konkreten Beschluß.



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